Verhüllungsgesetz
Wird Tragen von Masken in Wiener Öffis bald bestraft?

- Seit Anfang des Monats gibt es keine Maskenpflicht in den Wiener Öffis. Doch noch immer gibt es zahlreiche Fahrgäste, die eine Maske in Bim, Bahn und Bus tragen. Dies könnte jedoch bald von Beamtinnen und Beamten bestraft werden.
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Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 - von einigen Seiten als "Burka-Verbot" bezeichnet – könnte dazu folgen, dass man wegen einer Maske in Bim, Bus und Bahn 150 Euro Strafe bekommt. Laut dem Innenministerium wird die Polizei "verhältnismäßig" einschreiten.
WIEN. Seit Anfang des Monats gibt es keine Maskenpflicht in den Wiener Öffis. Doch noch immer gibt es zahlreiche Fahrgäste, die eine Maske in Bim, Bahn und Bus tragen. Dies könnte jedoch bald von Beamtinnen und Beamten bestraft werden.
Was "Die Tagespresse" satirisch mit "Vermummt in den Öffis: Polizei verhaftet Hunderte Wiener" betitelt hat, könnte bald auch Realität sein. "Falter.Morgen" weist im täglichen Newsletter darauf hin, dass das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" – kurz AGesVG, oder als "Burka-Verbot" von einigen Seiten bezeichnet – nach dem Wegfall der Maskenpflicht wieder greift.

- 2017 wurde das "Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit" von der ÖVP-FPÖ-Regierung verabschiedet.
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2017 wurde das "Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit" von der ÖVP-FPÖ-Regierung verabschiedet. Laut AGesVG kann es 150 Euro kosten, wenn man "an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind". Doch es gibt auch Ausnahmen – etwa, wenn man an Brauchtumsveranstaltungen teilnimmt oder aus gesundheitlichen Gründen (jedoch nur mit ärztlichem Attest).
Polizei wird "verhältnismäßig einschreiten"
Und was heißt das jetzt in der "Nach-Corona-Zeit"? Wenn sich die Polizei auf die Verwaltungspraxis der Zeit vor Corona zurückbesinnt, können dann die Einsatzkräfte von Maskenträgern wieder ein ärztliches Attest verlangen. Laut dem Bericht verweist das Justizministerium auf Anfrage an das Innenministerium (BMI), welches an das Gesundheitsministerium zurückweist. Ein BMI-Sprecher sagte, dass die Polizei "vor allem in den nächsten Monaten verhältnismäßig einschreiten wird. Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor".

- Das Gesundheitsministerium prüft, "ob und in welcher Form zukünftig Warnpflichten oder eine Empfehlung für die Maskenpflicht veröffentlicht werden". Diese Empfehlungen müsse dann die Polizei beachten, wenn sie einschreite. (Symbolfoto)
- Foto: Johannes Zinner/Wiener Linien
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Auf "Falter.Morgen"-Nachfrage sagte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), dass "dieses Beispiel eine der vielen Unsäglichkeiten ist, die wir der türkis-blauen Bundesregierung zu verdanken haben, mit denen wir uns heute noch herumschlagen müssen".
Das Gesundheitsministerium prüft laut "Kurier.at" (Paywall), "ob und in welcher Form zukünftig Warnpflichten oder eine Empfehlung für die Maskenpflicht veröffentlicht werden". Diese Empfehlungen müsse dann die Polizei beachten, wenn sie einschreite.
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