Antrag erfolgreich
Abgeschobene Tina hat ihr Visum erhalten und bleibt in Wien
Als Ende Jänner 2021 die damals 12-jährige Tina mit ihrer Familie nach Georgien abgeschoben wurde, war der Aufschrei groß. Am Freitag durfte das Mädchen endlich ihr Schülervisum bei der MA 35 abholen.
WIEN. Umringt von ihren Freundinnen und ihrem Anwalt Wilfried Embacher war es Freitagmittag endlich so weit: Die 13-jährige Tina konnte ihr Visum für Schülerinnen und Schüler bei der Magistratsabteilung 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft entgegennehmen. Damit darf das Mädchen, das im Jänner 2021 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrer damals 4-jährigen Schwester nach Georgien abgeschoben wurde, in Wien bleiben.
"Ich bin sehr glücklich und dankbar. Ich bin sehr erleichtert, dass ich jetzt hier bleiben darf", sagt Tina gegenüber der BezirksZeitung. Mit dem Aufenthaltstitel darf Tina nun auch endlich wieder die Schule besuchen, worauf sie sich ganz besonders freut, wie sie sagt. Zuvor hatte sie 13 Monate lang in Tiflis die 3. Klasse eines Gymnasiums besucht – obwohl sie kaum Georgisch spricht.
Visum ermöglicht Schulbesuch
Die Schülerin des Wiener Gymnasiums Stubenbastei kam Anfang 2021 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrer Schwester in Schubhaft. Einige Tage später wurden sie nach Georgien abgeschoben. Der Protest gegen die Abschiebung des gut integrierten Mädchens und ihrer Familie war enorm.
Im Dezember kehrte Tina nach Wien zurück, allerdings ohne ihre Familie. Seitdem kämpfte ihr Anwalt Wilfried Embacher für die Erteilung eines Schülervisums für Tina. Ein Unterfangen, das nun endlich zu einem positiven Ergebnis führte. "Das ist kein Routineakt, da war viel Arbeit, viel persönlicher Bezug dahinter", sagt ihr Anwalt Wilfried Embacher. "Ich bin immer noch der Meinung, dass die Abschiebung nicht zulässig war", so Embacher.
Abschiebung war "unmenschlich"
Auch Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) zeigt sich erfreut: "Tina gehört zu Wien, die Abschiebung war unmenschlich". Umso mehr freue er sich, dass die Schülerin nun hier bleiben und wieder zur Schule gehen darf.
"Man muss in diesen Verfahren stärker auf die Kinderrechte achten und vor einer Abschiebung prüfen, ob es im Kindeswohl nicht auch eine andere Lösung geben kann", so Wiederkehr.
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