Wien bei 2-G strenger
Diese Corona-Regeln gelten in Wien
Um die steigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den Griff zu bekommen, gilt seit Montag, 8. November, in ganz Österreich eine 2-G-Regel. Wien ist bei Jugendlichen strenger als der Bund. Eine Übersicht zu den geltenden Regeln.
WIEN. Die 2-G-Regelung in der Nachtgastronomie kannten die Wienerinnen und Wiener bereits seit Oktober. Nun gilt 2-G (geimpft oder genesen) allerdings in vielen weiteren Bereichen. So dürfen nur noch Geimpfte und Genesene ins Gasthaus, zum Frisör und ins Kino. Auch im Fitnesscenter und bei der Massage muss ein 2-G Nachweis erbracht werden.
Hier gilt die 2-G-Regel
- Gastronomie (Kaffeehaus, Restaurant etc.)
- Indoor-Freizeiteinrichtungen (Haus des Meeres etc.)
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Masseur, Fußpflege, Nagelstudio etc.)
- Zusammenkunft von 26 bis 500 Personen (Stadion, Feste, Parties, Hochzeiten etc.)
- Hotellerie; Ausnahme: Zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses ist auch ein Antigen-Test erlaubt (z. B. für Hotelgäste aus dem Ausland)
- Nachtgastronomie, Barbetrieb, Club
- Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen)
- Sporteinrichtungen (Fitnesscenter etc.)
Was 2-G genau ist
Unter 2-G fallen nur noch Menschen, die in den letzten sechs Monaten vom Coronavirus genesen sind oder geimpfte Menschen, deren zweite Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt. Grundsätzlich gilt die Impfung erst nach dem zweiten Stich, derzeit gibt es aber eine Übergangsregelung für Kurzentschlossene: Wer sich aktuell zur Impfung entschließt, kann mit einem zusätzlichen PCR-Test vier Wochen lang (bis 6. Dezember) auch 2G-Bereiche besuchen. Danach ist die zweite Impfung erforderlich.
Für wen 2-G gilt
Die 2-G-Regelung gilt für alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also ab 15, für die eine Impfmöglichkeit besteht. Ausgenommen sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren gilt in Wien eine 2,5-G-Regel (siehe unten).
Hier gilt nur FFP2-Maskenpflicht
- Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Post)
- Handel allgemein (Baumarkt, Buchhandel, Modegeschäfte, Trafiken, Einkaufszentren etc.)
- Museen, Kunsthallen, Kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive
Bei Zusammenkünften bis zu 25 Personen gilt weiterhin weder eine Maskenpflicht noch Zutrittsregeln. Findet die Zusammenkunft aber in der Gastronomie statt, gilt die 2-G-Regel.
Bei Begräbnissen gilt in geschlossenen Räumen ab 50 Personen eine FFP2-Maskenpflicht, die jedoch entfällt, wenn alle einen 2-G-Nachweis haben.
Strengere Regeln in Spitälern
Bei Besuchen in Spitälern gilt nicht nur die 2-G-Regel (geimpft und genesen), es muss zusätzlich zum 2-G-Nachweis ein negativer PCR-Test erbracht werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es muss außerdem immer eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt für Besucher und Begleiter ab 12 Jahren. Bei Kindern ab 6 Jahren gilt auch ein Antigen-Test.
Auch Ambulanz-Patienten benötigen einen zusätzlichen PCR-Test. Für Notfälle gilt das natürlich nicht. Auch für Besucher gibt es Ausnahmen von den strengen Regeln, etwa im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung.
Bei Besuchen in Pflegewohnhäusern ist sowohl der 2-G-Nachweis als auch das Tragen der FFP2-Maske erforderlich.
2,5-G für Jugendliche in Wien
Bei Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren ist Wien ab Freitag, 12. November, strenger als der Bund. Ab 12 Jahren gilt in Wien eine 2,5-G-Regel. Als Zutrittsvoraussetzung gilt also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Ein Antigen-Test reicht nicht.
Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss immer ein aktuelles PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Unter der Woche wird das teilweise durch den "Ninja-Pass" abgedeckt. Nach Ende der Schulpflicht mit 15 Jahren gelten für Jugendliche die gleichen 2-G-Regeln wie für Erwachsene.
Was für Kinder und Jugendliche in Wien gilt
- Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln
- Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
- Wo eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, können Kinder unter 14 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Für Kinder von 6-11 Jahren wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende.
- Zwischen 12 und 15 Jahren gilt 2,5-G. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen aktuellen PCR-Test. Wenn das (etwa am Wochenende) nicht vom schulischen Ninja-Pass abgedeckt ist, muss selbst ein PCR-Test gemacht werden.
3-G-Regelung am Arbeitsplatz
Derzeit gilt noch eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Dort müssen also alle Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Test vorweisen. Derzeit ist das auch noch mit einem Antigen-Test möglich. Ein PCR-Test gilt am Arbeitsplatz 48 Stunden, ein Antigen-Test einer offiziellen Stelle gilt 24 Stunden. Noch bis 14. November kann statt des Nachweises durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.
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