Notar in 1190 Wien Döbling: Immobilien vererben wird teurer
Auch das Verschenken von Liegenschaften wird durch die erhöhte Grunderwerbsteuer verteuert.
Mit der geplanten Steuerreform wird die Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbschaft empfindlich verteuert. Es wird keine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt, aber die Grunderwerbsteuer wird künftig nicht vom dreifachen Einheitswert, sondern vom Verkehrswert bemessen.
Die derzeitige Rechtslage
Wird eine Immobilie innerhalb der engsten Familie (Eltern, Kinder, Ehegatten) verschenkt oder vererbt, so sind derzeit 2 Prozent Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert zu bezahlen. Da die Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht angehoben wurden, beträgt der Einheitswert oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Verkehrswertes der Immobilie. Damit ist die Grunderwerbsteuer in den meisten Fällen sehr niedrig. Zusätzlich ist noch 1,1 Prozent gerichtliche Eintragungsgebühr, ebenfalls vom dreifachen Einheitswert, zu bezahlen.
Die neue Rechtslage
Künftig soll die Grunderwerbsteuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie vom Verkehrswert berechnet werden. Dies wird bei billigen Immobilien zu keiner nennenswerten Änderung führen, da bis zu einem Wert von 250.000 Euro nur 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer, sohin bis zu 1.250 Euro zu bezahlen sind. Für die nächsten 150.000 Euro sind dann schon 2 Prozent Grunderwerbsteuer fällig. Dies ergibt für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro einen Steuerbetrag von 4.250 Euro. Ab einem Wert der Immobile von 400.000 Euro steigt dann die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent vom Verkehrswert. Dies führt bei wertvollen Immobilien zu einer markanten Erhöhung der Steuerbelastung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus in Döbling hat einen dreifachen Einheitswert von 120.000 Euro. Der Verkehrswert beträgt ca. 1.000.000 Euro. Bisher betrug die Steuerbelastung 2.400 Euro. Nach neuer Rechtslage beträgt die Grunderwerbsteuer 25.250 Euro, also rund zehnmal so viel.
Offene Fragen
Noch nicht ganz klar ist, wie man im Einzelfall den Verkehrswert der Immobilie ermitteln wird. In vielen Fällen (etwa bei Eigentumswohnungen in Wien) kann der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer herangezogen werden. In manchen Fällen wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein.
Nach bisherigen Meldungen soll die Reform am 1.Jänner 2016 in Kraft treten, Gerüchten zufolge ist auch ein früheres Inkrafttreten, z.B. am 1. Juni oder am 1. Juli 2015, möglich.
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