Ab 1. September haben Freiwillige das Recht auf Entgeltfortzahlung

<f>Freiwillige Helfer</f> haben bei Großeinsätzen, wie etwa bei Unwetterkatastrophen, künftig Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung. | Foto: FF WN
  • <f>Freiwillige Helfer</f> haben bei Großeinsätzen, wie etwa bei Unwetterkatastrophen, künftig Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung.
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  • hochgeladen von Doris Simhofer

WIENER NEUSTADT/BEZIRK. Ohne den freiwilligen Einsatz von Rettungsdiensten oder Feuerwehren sähe es im Bezirk traurig aus. Etwa die Hälfte der über 15-Jährigen im Bezirk leisten einen freiwilligen Beitrag in unserer Gesellschaft. Unternehmer, die in ihren Betrieben ehrenamtliche Mitarbeiter wie Feuerwehr- oder Rettungsleute beschäftigen und diese für Einsätze bei Großschadensereignissen freistellen, erhalten nun in Zukunft eine Vergütung, das wurde kürzlich im Parlament beschlossen.
Ab 1. September 2019 erhalten nun jene Arbeitgeber in der Privatwirtschaft einen Bonus („Einsatzprämie“), freiwillige Helfer bekommen bei Großeinsätzen, also etwa bei Unwetterkatastrophen, einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Dienstfreistellung ist wie bisher mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, die Dienstgeber bekommen einen Bonus von 200 Euro pro Einsatztag ihrer Arbeitnehmer, die Kosten übernimmt der Katastrophenfonds.
"Dieses Modell stellt das Ehrenamt nicht in Frage und bringt gleichzeitig eine entsprechende Unterstützung bei Katastropheneinsätzen", so Landtagsabgeordneter Franz Rennhofer.
Bezirksstellenobmann Ing. Erich Panzenböck begrüßt die Neuerung: „Unsere Unternehmen schätzen es, wenn sich Mitarbeiter im Freiwilligendienst engagieren. Der Freiwilligenbonus ist eine Anerkennung für unsere Firmen, die bei Katastrophen ihre Mitarbeiter die Einsätze durchführen lassen, wie es bis jetzt auch ohne finanzielle Entschädigung der Fall war.“
Bezirksfeuerwehrkommandant Rudolf Freiler sieht die Sache etwas skeptischer: "Es sollte für die Firmen eine freiwillige Abstellung bleiben. Durch die Zahlungen werden die Arbeitgeber gezwungen, die Leute frei zu stellen. Vor allem bei kleineren Firmen, die mehrere Freiwillige angestellt haben, könnte das zu Problemen führen, wenn diese ohne Rückfragen weggehen können. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Prämienzahlung bewähren wird."

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