Katzelsdorf
Frohsdorfersiedlung: Lärmschutzwand wird errichtet

- DI Johannes Zeininger (Architekt), Ing. Gerhard Strohmayer (Sachverständiger), DI Karl Zeilinger (ASFINAG, Lärmschutzexperte), Ing. Jürgen Manseder (IGP ZT GmbH) – Bearbeitung Straßenplanung, Projektleiter Stv. Barbara Serringer (ASFINAG), Projektleiter DI Michael Hohenegger (ASFINAG),, Bürgermeister Michael Nistl, Vzbgm. Mag. Stephan Ernst.
- Foto: Gemeinde Katzelsdorf
- hochgeladen von Doris Simhofer
KATZELSDORF. Seit vielen Jahren besteht bei sehr vielen Bewohnern der Frohsdorfer- und der Sägewerksiedlung der Wunsch auf Errichtung einer Lärmschutzwand an der Schnellstraße S4.
Dieser Wunsch wurde bei vielen Hausbesuchen und Gesprächen in diesen Ortsteilen vorgebracht. Gleich nach Amtsantritt wurden daher intensive Verhandlungen mit der ASFINAG begonnen. Nun zeigen sich die Erfolge der Verhandlungstätigkeit. In das ursprüngliche Projekt zum Ausbau der S4 wurde auf Drängen des Bürgermeisters und seines Gemeinderatsteams nun auch die Errichtung einer Lärmschutzwand aufgenommen. Lärmmindernde Maßnahmen: Neuer Straßenbelag, Errichtung einer schallabsorbierenden (!) Schutzwand und die Beibehaltung von Tempo 100 Km/h von der Abfahrt Lanzenkirchen bis Neudörfl.
Ausbau S 4 für mehr Verkehrssicherheit
Derzeit wird an der S 4 zwischen dem Knoten Mattersburg und dem Knoten Wr. Neustadt ein Sicherheitsausbau vorbereitet. Es wird eine bauliche Mitteltrennung errichtet, sowie eine Verbreiterung der Fahrstreifen durchgeführt. Zudem wird je Richtungsfahrbahn ein durchgängiger Pannenstellstreifen errichtet.
Im Zuge dieser Baumaßnahme werden die vorhandenen Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen und die Rampen der Anschlussstellen an das geltende Regelwerk angepasst um eine langfristig verkehrssichere Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können.
Geplanter Baubeginn: 2021 – Geplante Fertigstellung: 2024
Betreffend der Anordnung von Anschlussstellen definiert das ASFINAG – Regelwerk („Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)“), dass ausreichende zeitliche bzw. räumliche Abstände zwischen Entscheidungspunkten einzuhalten sind. Die Mindestlängen definieren sich in erster Linie über die Verkehrsstärken im Prognosehorizont und die mittlere Geschwindigkeit des verflechtenden Verkehrs, um auch die nachhaltige Funktionstüchtigkeit des Abschnittes sicherzustellen.
Würde die Haltestelle Katzelsdorf zu einer Vollanschlussstelle ausgebaut werden, verbliebe zwischen den beiden Anschlussstellen Katzelsdorf und Wiener Neustadt Ost lediglich eine Länge von rund 200 Metern. Diese Strecke entspricht dem geltenden Regelwerk bei weitem nicht und ist widerspricht aus Sicht der ASFINAG damit der Zielsetzung der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Zusammenfassend muss daher festgehalten werden, dass ein Vollausbau der HASt
Katzelsdorf insbesondere auf Grund der räumlichen Situation und aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht realisiert werden kann.
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