Neues Urteil für Geistlichen nach sexuellen Vergehen
WIENER NEUSTADT, SÜDLICHES NÖ. Ein Pater stand heute, Dienstag, wegen mehrerer sexueller Vergehen ein zweites Mal in Wiener Neustadt vor Gericht. Der Geistliche wurde bereits im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und mehrfacher Nötigung schuldig gesprochen. Im zweiten Rechtsgang wurde das Urteil nun auf drei Jahre und vier Monate geändert. Mildernd galten für die Schöffen und Richter Mag. Gerald Grafl der bisherige untadelige Lebenslauf, erschwerend die "besondere Heimtücke".
Die Vorgeschichte: Der Geistliche soll einen jungen Mann, heute 25, mehrfach mittels K.o.-Tropfen sexuell gefügig gemacht haben.
Seine Verteidiger, Michael Dohr und Amir Ahmed, veranlassten den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Verfahren gegen den Geistlichen.
Nach dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass es neue Beweise gäbe, die zeigen würden, dass er und der junge Mann zu dieser Zeit "mehr als nur Freunde" waren. Es gäbe Zeugen, die eine notariell beglaubigte Erklärung abgegeben haben sollen, dass sie ihn und sein "Opfer" in Deutschland küssend und schmusend gesehen hätten.
Nun will der Angeklagte, dass der Prozess noch einmal aufgerollt wird.
Der Geistliche steht offen zu seiner Homosexualität und gab an: "Der Bursche hat sich zwar von mir belästigt gefühlt, wollte aber auch mit mir in Urlaub fahren und bei mir einziehen."
Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft haben keine Erklärung zum Urteil abgegeben, somit ist es nicht rechtskräftig.
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