Urteil im Paraguay-Mord-Prozess: Lebenlang für Mord an Frau
WIENER NEUSTADT/BEZIRK. Tag drei im Paraguay-Mord-Prozess. Wie berichtet stehen ein 55jähriger Mann und seine 48jährige Geschäftspartnerin in Wiener Neustadt vor Gericht, weil sie die 46jährige Ehefrau des Mannes vergiftet haben sollen. Das Opfer, Wendy, es litt am Down-Syndrom, soll am 28. September 2011 in Independencia in Paraguay nach einer Überdosis Hydromorphon an Herz- und Atemstillstand gestorben sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Mord aus Habgier vor, da für Wendy kurz zuvor zwei Lebensversicherungen à 40.000 Euro abgeschlossen worden sein sollen. Außerdem gehen die Ankläger davon aus, dass die Tat lange geplant gewesen sei, wofür auch die Buchung von drei One-Way-Tickets nach Paraguay spräche.
Die Verteidiger, Michael Dorn, Hans Christian Leiningen-Westerburg und Ahmed verwiesen auf das große Vermögen des Ehemannes, um das Habgier-Motiv zu entkräften.
Am zweiten Prozesstag kamen dann Arbeitskollegen und Freunde aus Paraguay zu Wort. Alle angereisten Zeugen aus Südamerika sagten aus, dass der Angeklagte Wendy nie als seine Frau vorgestellt habe und sogar dem Vizekonsul gegenüber die Zweitangeklagte als seine Gattin ausgegeben haben soll – und das, nachdem Wendy bereits verstorben war.
Am dritten Prozesstag standen nun die Gutachten von Dr. Wolfgang Denk für Medizin und Dr. Günter Gmeiner als forensisch-chemischer Sachverständiger am Plan. Beide sagten aus, dass in den Proben, die man aus dem Grab von der Leiche entnommen habe, Rückstände von Hydromorphon und auch Ibuprofen zu finden gewesen seien. Gmeiner: „Wie hoch die Dosierung zum Todeszeitpunkt war, ist aber nicht einmal grob zu schätzen.“ Grund dafür ist der doch sehr fortgeschrittene Verwesungsprozess der Leiche.
Auf die Krankheiten des Opfers, es soll laut Angeklagten unter Diabetes und Bluthochdruck gelitten haben, konnte Dr. Denk in ihren Krankenakten vom Hausarzt, dem Spital und der Krankenkasse, keine Hinweise finden. Der Gegengutachter von der Verteidigung, Dr. Michael Tsokos, zog viele Aussagen der beiden österreichischen Sachverständigen in Zweifel, ohne diese dabei aus der Ruhe zu bringen.
Die Verteidigung brachte vier Anträge nach der Gutachter-Anhörung ein. Sie wollte die Ladung der Gerichtsmedizinerin und der Labortechnikerin, die in Paraguay mit dem Fall betraut waren, ein genaues toxikologisches Gutachten unter dem Berücksichtigung des Gewichts von Wendy und eine Analyse der Blutprobe von ihrem Todestag.
Beide wurden wegen des Verbrechens des Mordes schuldig gesprochen. Gerhard H. fasst lebenslang aus, Michaela S. 17 Jahre Haft. Sie legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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