EVN KLAGT VERMIETER AUF BEREICHERUNG
Versorgungsleistung Gas und Strom Mieterin sendet Bild von Wasserzähler für Gasabrechnung

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Wiener Neustadt Bezirk. Wegen Zahlungsrückstand von mehreren Mietvorschreibungen gegen die zwei Mieterinnen Pia B. und Alexandra L. war eine Mietzins- und Räumungsklage beim Bezirksgericht Wiener Neustadt anhängig. Die Mieterinnen beauftragten einen Politbekannten Rechtsanwalt welcher sehr phantasievolle Schriftsätze beim Bezirksgericht Wiener Neustadt einbrachte. Wie zum Beispiel: Das Haus hat sehr viele Wasserschäden, sehr viele Schimmelschäden, das nicht unterkellerte Haus ist unter dem Fußboden nicht wärmeisoliert, das Haus stinkt und einiges mehr. Beim Punkt: “das Haus stinkt” erklärte der Rechtsanwalt im Schriftsatz: “vom Holzwurmfraßkot in den Laden” Um das Gerichtsverfahren weiter zu verzögern wurden auch von Politbekannten Rechtsanwalt zwei Gutachten von einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beantragt. Beim ersten Gutachten im Winter ohne Schäden im Haus - stand weiters im Gutachten - könnte es sein, dass die Schäden im Haus im Sommer sind und wurde wieder ein Gutachten im Sommer beantragt. Beide Gutachten erfolgten mit den Inhalten ohne Schäden und “Wasser- und Schimmelschäden” und ohne es “stinkt” im Haus.

Nach mündlichen Information der Mieterin und EVN-Vertragspartnerin Alexandra L. an die EVN im März 2017: “Ich habe die Schlüssel an den Vermieter im Jänner 2017 zurück gegeben” begannen die Drohungen von der EVN von vier verschiedenen EVN-Mitarbeitern und EVN-Mitarbeiter Marcus L. beim Vermieter des Mietobjektes.
Die Schlüssel des Einfamilienhauses wurden im Februar 2018 nachweislich an den Rechtsanwalt des Vermieter gesendet. Das Mietobjekt war sehr verschmutzt, Diebstahl von Inventar samt absichtlichen Schäden – gesamtes Inventar im Badezimmer demontiert und alles so verfugt, dass alle Fliesen mit Verfugungsmasse beschmiert wurden und kaputter Gas-Therme = einziges Gasgerät. Licht war eingeschaltet + Der Eiskasten war auf Vollast samt alten Lebensmittel eingeschaltet. Der Vermieter meldete die Gas- und Strombezugs-Ummeldung von Mieterin auf Vermieter sofort im Februar 2018 mit Einschreiben an die EVN.

Ohne Vertrag mit Unterschrift und mit falscher mündlicher Information und falsches Email von der Mieterin hat die EVN eine Klage auf Herausgabe des Strom- und Gaszähler gegen den Vermieter im Bezirksgericht Wiener Neustadt während eines aufrechten Mietverhältnisses eingebracht.

Die Zusendung eines Bildes vom Wasserzähler von der EVN-Vertragspartnerin Alexandra L. ohne schriftliche Kündigung und Unterschrift der Gas- und Strom-Versorgungsleistungen bei EVN von der gerichtlich gekündigten Mieterin Alexandra L. wurden von der EVN für die Verrechnung der Gasversorgung anerkannt und beim Bezirksgericht Wiener Neustadt als Beweis vorgelegt.
Unzählige Urgenzen und Interventionen wegen Vorlage der EVN-Endabrechnung und dann Vorlage einer richtigen EVN-Endabrechnung von Februar 2018 bis April 2018 bei E-Control verliefen ergebnislos.

Nun klagt die EVN die gesamten Versorgungsleistungen der Mieterinnen beim Vermieter des Mietobjektes ein. Für die “Stromversorgungsleistung” und “Gasversorgungsleistung” werden unter anderen 5.000 kWh und enorm hohen Grund- und Netzkosten eingeklagt.

Laut EVN-Schriftsatz:
Aufgrund der Bekanntgabe der ….. Mieterin in ihrem Email vom …03.2017, dass sie das Haus nicht bewohnt hat, ist davon auszugehen, dass ein Gasverbrauch zwischen dem …11.2016 und der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu verzeichnen war, weshalb dieser Anfangszählerstand daher heranzuziehen war.
Mangels Vertragsverhältnis zur beklagten Partei wird dieser Betrag aus dem Rechtsgrund
der Bereicherung gefordert.

Die Bekanntgabe der Akkontozahlungen für Gas- und Strombezug der Mieterin verweigert die EVN.

Trotz Ladung und vorgelegter Meldeauskunft kam Frau Alexandra L. nicht zum Gerichtstermin in das Bezirksgericht Wiener Neustadt. Der Richter erklärte, dass nach gerichtlicher Aufforderung (Alexandra L. übernahm nicht die Gerichtsladung von der Post) stellig machen etwas anderes heißt. Die Zwangsvorführung von Alexandra L. wurde vom Richter abgelehnt.

Gibt es in Österreich Sippenhaftung? 

Eigenartig ist das die EVN vor Ihrem Firmen-Gebäude extrem viele Überwachungskameras und sogar bei Versammlungen im EVN-Gebäude die Anwesenden sogar mit Metalldektor überprüft werden.

Wie oft kommen solche “EVN Bereicherungsklagen” in Niederösterreich vor?

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