FPÖ-Theresienfeld hat bereits am 30. Juni 2015 per Dringlichkeitsantrag die Kontrolle der österreichischen Staatsgrenze gefordert
Resolutionsantrag wurde mehrheitlich von der SPÖ-Fraktion abgelehnt! ÖVP-Fraktion hat sich zumindest der Stimme enthalten!
Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag "Kontrolle der österreichischen Staatsgrenze (gem. Schengener Grenzkodex)":
Auch angesichts der unkontrollierten Wanderungsbewegungen von Asylsuchenden, häufig aus rein wirtschaftlichen Gründen, aus Afrika und Asien muss unsere Staatsgrenze mit sofortiger Wirkung endlich wieder überwacht werden!
In diesem Zusammenhang sprechen zahlreiche Experten bereits von einem offenen Bruch des Dublin-Abkommens, wonach der Antrag auf Asyl dort gestellt werden muss, wo das Territorium der EU erstmals betreten wurde. Daher muss es zu einer Aufhebung des Schengen-Abkommens kommen. Österreich muss auch das Recht haben, die Grenzkontrollen wieder einzuführen!
Ortsparteiobmann GR Walter Gall: "Nun ist es ein dringliches Gebot der Stunde, unsere Staatsgrenzen endlich wieder zu kontrollieren! Jetzt rächt es sich auch bitter, dass die Sozialdemokratie das Bundesheer kaputt gespart hat und die Einsatzfähigkeit mehr als fragwürdig ist! Ohne Grenzschutz ist die Sicherheit unserer Bevölkerung nicht mehr gegeben!"
"Wir haben dieses Problem seit vielen Monaten kommen gesehen und deshalb einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag bei der letzten Gemeinderatssitzung am 30. Juni eingebracht. Wir wollten eine Resolution des Gemeinderates an die österreichische Bundesregierung mit der Aufforderung zur Wiederaufnahme von sofortigen Grenzkontrollen erreichen, um diesem Asylchaos zuvor zu kommen", so Gemeinderat Walter Gall.
Obwohl der Dringlichkeitsantrag einstimmig auf die Tagesordnung kam und breit bei der Gemeinderatssitzung diskutiert wurde, haben nur die freiheitlichen Gemeinderäte für den Antrag gestimmt. Zumindest haben sich die ÖVP-Fraktion und zwei SPÖ-Gemeinderäte der Stimme enthalten.
"Uns blieb nichts anderes übrig, als dieses demokratische Abstimmungsergebnis mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen", so die freiheitlichen Gemeinderräte Ing. Josef Gaida und Markus Richter abschließend!
In einem abrufbaren Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.4.2006 liest sich auf Seite 12 folgender Passus:
Artikel 23
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
(1) Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit kann ein Mitgliedstaat ausnahmsweise nach dem in Artikel 24 festgelegten Verfahren oder in dringenden Fällen nach dem in Artikel 25 festgelegten Verfahren für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen. Die Tragweite und Dauer der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das unbedingt erforderlich ist, um gegen die schwerwiegende Bedrohung vorzugehen.
(2) Dauert die schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus an, so kann der Mitgliedstaat aus den in Absatz 1 genannten Gründen und unter Berücksichtigung etwaiger neuer Aspekte die Grenzkontrollen nach dem in Artikel 26 festgelegten Verfahren für jeweils höchstens 30 Tage verlängern.
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