Ökostromgesetz verabschiedet
LANZENKIRCHEN. Am 9. Mai wurde das vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eingebrachte Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung von erneuerbarem Strom, der unter der Verwendung von fester Biomasse produziert wird. Die entsprechende Förderrichtlinie für die bestehenden Biomasse-Kraftwerke ist 2018 ausgelaufen, sodass es jetzt einer Neuregelung bedurfte.
Da der Vorschlag für ein österreichweit einheitliches Gesetz im Bundesrat von der SPÖ verhindert wurde, musste nun ein Biomasseförderung-Grundsatzgesetz beschlossen werden, auf dessen Basis die einzelnen Bundesländer jeweils individuelle gesetzliche Regelungen erlassen.
Einen kleinen Wermutstropfen bringt diese dezentralen Regelung für jene Bundesländer (Niederösterreich, Kärnten), in denen mehr geförderte Anlagen stehen. Die Energiekosten, über die auch die Kosten für diese Anlagen abgerechnet werden, werden für die einzelnen Haushalte hier höher sein als in jenen Ländern, die über keine bzw. weniger Anlagen verfügen (z.B. Vorarlberg). Haushalte mit geringen Einkommen sind von diesen Beiträgen jedoch ausgenommen.
BR Martin Preineder: „Ich bin sehr froh, dass dieses Grundlagengesetz verabschiedet wurde. Es bedeutet, dass die bestehenden Anlagen fortgeführt werden und unser Land weiterhin auf erneuerbare Energien setzt. Auch den sozialen Aspekt kann ich nur begrüßen.“
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