Ab 1. Mai Schutzzonen beim Bahnhof und Stadtpark

Der Stadtpark Wiener Neustadt wird zur Schutzzone.
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WIENER NEUSTADT. Nach St. Pölten und Bad Vöslau ist die Allzeit Getreue die dritte Kommune in Niederösterreich mit einer Schutzzone, oder eigentlich gleich zwei.
Ab 1. Mai wird der Bahnhof und der Stadtpark für die kommenden sechs Monate zu Schutzzone. "Eine Schutzzone ist dafür da, um Jugendliche zu beschützen", erklärt Stadtpolizeikommandant Manfred Fries.
Das Ziel: ausufernde Kleinkriminalität und die Suchtmittelproblematik eindämmen. Fries: "Wird jemand auf frischer Tat ertappt oder gibt es einen begründeten Verdacht einer strafbaren Handlung können wir ein Betretungsverbot aussprechen." Dieses gilt für 30 Tage und wird bei der Polizei in Evidenz gehalten. "Wer sich nicht daran hält, bekommt eine Geldstrafe", informiert Stadthauptmann Anton Aichinger. Bis zu 500 Euro können da fällig sein, möglich ist auch eine Ersatz-Freiheitstrafe von bis zu zwei Wochen.
Daher wird die Polizei in Uniform und Zivil den beiden Schutzzonen besondere Aufmerksamkeit widmen. "Eine lückenlose Überwachung ist aber trotzdem nicht möglich. Wir werden unser Bestes geben", verspricht Fries.
Nach dem 31. Oktober mit dem Ende der Schutzzone wird evaluiert, um danach zu entscheiden, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden. "Die Erfahrung zeigt, dass in den ersten Wochen vermehrt Betretungsverbote ausgesprochen werden, dann aber letztlich gegen null gehen", weiß Aichinger.
"Sollte es zu einer Verdrängung an andere Plätze kommen, werden man auch diese im Auge behalten", versichert Fries.

Zur Sache
Schutzzone Bahnhof:
- Bahngasse ab Kreuzung mit dem Ferdinand Porsche-Ring die nördliche Häuserfront bis zur Heimkehrerstraße – dann
- die östliche Häuserfront der Heimkehrerstraße nordwärts bis zur Purgleitnergasse –
- die östliche Häuserfront der Purgleitnergasse bis zur Pöckgasse – von dort
- in westliche Richtung die nördliche Häuserfront der Pöckgasse bis zur Radroute Äussere Bahnzeile –
- die Radroute Äussere Bahnzeile in südliche Richtung folgend bis zur Zehnergasse – dann
- der nördliche Gehsteig der Zehnergasse bis zur Kreuzung mit der Troststraße – von dort
- die gedachte Linie in südwestliche Richtung bis zur Liegenschaft Haidbrunngasse ONr. 3 –
- in südliche Richtung die westliche Häuserfront der Haidbrunngasse bis zur Kreuzung mit der Weikersdorfer Straße – dann
- die gedachte Linie entlang der südlichen Seite der Überführung der B 26 bis zum Ferdinand Porsche Ring auf Höhe des Maria Theresien-Ringes –
- dann die westliche Fahrbahnseite des Ferdinand Porsche-Ringes in nördliche Richtung bis zum Punkt 1 (Bahngasse).

Schutzzone Stadtpark:
- Südtiroler Platz – der westliche Gehsteig der B17 nordwärts bis zur
Kreuzung mit der Neunkirchner Straße - dort entlang der westlichen Häuserfront der - Neunkirchner Straße bis zur Bräuhausgasse -
von dort weiterführend entlang der nördlichen Häuserfront der Bräuhausgasse bis zur Lederergasse -
- die westliche Häuserfront der Lederergasse bis auf Höhe des Parkplatzes der Fa. Leiner –
- die südliche und westliche Hausfront der Fa. Leiner bis zur Bahngasse –
nördliche Häuserfront der Bahngasse bis zur Beethovengasse –
- die Stadtmauer entlang nördwärts bis auf Höhe der Kreuzung mit der Dr. Habermayer-Gasse – von dort
- in gedachter Linie zur Liegenschaft der Beethovengasse ONr. 6 –
- entlang der westlichen Häuserfront der Beethovengasse bis zur Bahngasse –
- die nördliche Häuserfront der Bahngasse weiterführend zum Ferdinand Porsche-Ring -
- dann die westliche Fahrbahnseite des Ferdinand Porsche-Ringes bis zur Kreuzung mit dem Maria Theresien-Ring –
- die nördliche Fahrbahnseite des Maria Theresien-Ringes bis zum Kreisverkehr mit der B 26 – von dort
- der nördliche Gehsteig der B 26 bis zu Punkt 1 (Südtiroler Platz)

Der Stadtpark Wiener Neustadt wird zur Schutzzone.
Die Schutzzone beim Bahnhof

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