Wegen §3 Verbotsgesetz vor Gericht
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Vor einem großen Schwurgericht musste sich ein 48jähriger Mann aus dem Bezirk wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte am 23. August 2015 einen Link mit dem Vortrag eines französischen Wissenschaftlers mit dem Titel: "Kein einziger Jude ist durch Zyklon B oder die Gaskammer umgekommen. Kein einziger Jude durch die Tötungs-Gaskammer oder einen Tötungs-Gaswagen umgebracht worden" auf seinen öffentlichen Facebook-Account heruntergeladen. Weiters soll er dann in einem Kommentar auf das 25-Punkte-Programm der NSDAP verwiesen haben.
Der Angeklagte bekannte sich "schuldig" und erklärte, dass er den Vortrag bei Recherchen im Internet gefunden habe und nicht gewusst hat, "dass der Bericht falsch ist". Der Link sollte nur für seine Freunde zugänglich sein, allerdings landete er im öffentlichen Teil. Zu dieser Zeit sei es ihm sehr schlecht gegangen, er sei depressiv und frustriert gewesen und wütend über die Flüchtlingspolitik der Regierung. Richter Mag. Birgit Borns: "Ohne herum zu eiern: Was haben Sie sich mit dem Hinweis auf das 25-Punkte-Programm gedacht?" Der Angeklagte: "Dass es damals vielleicht besser war."
Er wurde mit 8 : 0 Stimmen von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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