Gericht: "Wiener Peter" stach präventiv zu

Der Sachverständige Dr. Wolfgang Denk bewertete die Verletzungen als nicht lebensbedrohlich.
  • Der Sachverständige Dr. Wolfgang Denk bewertete die Verletzungen als nicht lebensbedrohlich.
  • hochgeladen von Brigitte Steinbock

LAXENBURG. Der "Wiener Peter" ein Laxenburger, der schon lange in Deutschland lebt, stand heute wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er hat am 2. Mai in einem Lokal in Frankfurt einen Mann mit zwei Messerstichen verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat wegen versuchtem Mord angeklagt, er selbst gibt vor Gericht eine Körperverletzung zu. Das Opfer erlitt zwei Stiche in den vorderen und seitlichen Brustkorb und konnte nach zwei Tagen, auf Wunsch, das Spital wieder verlassen.

Seit 50 Jahren im Milieu

Der Angeklagte, 70, erklärte vor Gericht, dass er seit 50 Jahren im Nachtgeschäft arbeite, als Türsteher, Security, Begleiter. Er habe in jener Nacht eine Bekannte in das Lokal begleitet, weil sie auf die Bahn warten musste. Sie habe sich Geld von ihm für einen Glückspiel-Automaten geborgt und wollte dann noch mehr. "Ich hab gesagt, nur Trottel schmeißen ihr Geld da rein!". Daraufhin habe ihn der Mann am Automaten daneben angegriffen. Der kurze Raufhandel konnte beigelegt werden, dabei fiel allerdings ein Messer zu Boden, das der Angeklagte eingesteckt und mit dem er später zugestochen hat. Das Opfer soll ihn weiter beschimpft und ihm gedroht haben. "Er war mit drei Freunden dort und der Barmann hat gesagt, dass die gefährlich sind. Ich kann nicht warten, ob mir etwas passiert. Immer wenn ich das tat, ist mir was passiert." Deshalb habe er den Mann, der ihm und seiner Familie gedroht haben soll, mit dem Messer "angestochen". "Aber ich hatte den Daumen auf der Klinge, dass es nicht so weit reingeht. Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, aber ihn sicher nicht töten. Der Angriff war präventiv."
Nach der Auseinandersetzung sei er in ein Taxi gestiegen und später mit einem Bekannten nach Laxenburg gefahren, wo er verhaftet wurde.
Da die geladenen Zeugen aus Deutschland nicht erschienen, wurde der Prozess auf den 14. März vertagt.

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