Freispruch im letzten der drei neuen Tierschützer-Verfahren
WIENER NEUSTADT. Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt lautetet die Anklage gegen einen ehemaligen ehrenamtlichen Mitarbeiter des Verein gegen Tierfabriken (VGT). Er wurde im letzten der drei neuen Tierschützer-Verfahren am Landesgreicht in allen Anklagepunkte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.