Prozess mit vielen Fragen: Mordversuch oder fahrlässige Körperverletzung? Wo ist die Tatwaffe?

Anwalt Ernst Goldsteiner versucht seinem Mandanten Thomas B. etwas die Nervosität zu nehmen.
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  • Anwalt Ernst Goldsteiner versucht seinem Mandanten Thomas B. etwas die Nervosität zu nehmen.
  • hochgeladen von Peter Zezula

Ein noch nicht zur Gänze aufgelöster Kriminalfall beschäftigte heute ein Geschworenengericht in Wiener Neustadt und wird es auch noch am zweiten Verhandlungstag am 7. November tun: Der 47-jährige Frühpensionist Thomas B. soll in Wiener Neustadt den Norbert M. (35) in Mordabsicht in den Arm geschossen haben.

Vorangegangen ist ein Streit am 11. Jänner ums Geld für von B. bereits erbrachte Pfusch-Leistungen auf der Baustelle des vermeintlichen Schussopfers. "Er schuldete mir 1.400 Euro", gab der Angeklagte vor der 1. Richterin Birgit Borns an. In der Werkstatt von B. (am Gelände der Firma Lang & Menhofer) ergab dann ein Wortgefecht das andere, dann fielen fünf Schüsse. Eine Kugel bohrte sich in die Wand. Drei Mal schoss B. in den Nachthimmel und die fünfte Kugel traf schließlich durch die Eingangstüre M. an der Elle.

Der Verteidiger des Angeklagten, Ernst Goldsteiner, holte weit aus und zog die Geschworenen in die Verantwortung ("Es geht heute hier um das Leben eines Menschen, mein Mandant wollte nicht töten, sondern hatte Angst, selbst angegriffen zu werden. Folgen Sie Ihrem Hausverstand"). Was die erste Frage aufwarf: Mordversuch, wie es die Staatsanwalt fordert, oder fahrlässige schwere Körperverletzung?

Die weiteren Fragen:

Woher hatte B. die Waffe? Er will sie vom Schussopfer einige Zeit zuvor selbst erhalten und in einer offenen Lade neben dem Schreibtisch aufbewahrt haben.

Was geschah nach dem Vorfall mit der Tatwaffe? Keine Ahnung, sie ist spurlos verschwunden.

Wieso leugnete das Schussopfer im Krankenhaus die Schussverletzung und gab an, er sei gestürzt (die Kugel musste operativ entfernt werden...)?

Momentan sind die ersten Zeugen am Wort. Am zweiten Verhandlungstag wird dann hoffentlich das Schussopfer etwas Licht in die Angelegenheit bringen können, denn - wie es Verteidiger Goldsteiner richtig erwähnte: "Staatsanwältin oder Richterin können nicht helfen, sie waren nicht dabei..."

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