Maria Anzbach
Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Maria Anzbach soll kontrolliert und langsam wachsen, damit die Lebensqualität erhalten bleibt. | Foto: Pixabay
  • Maria Anzbach soll kontrolliert und langsam wachsen, damit die Lebensqualität erhalten bleibt.
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Sparsamer Flächenverbrauch und kontrollierte Siedlungsraumentwicklung

MARIA ANZBACH. "Aufgrund der günstigen Lage zwischen Wien und St. Pölten und der Lage im Wienerwald mit hoher landschaftlicher Attraktivität, nimmt der Druck von Bauträgern in unserer Gemeinde rasch zu", bemerkt Bürgermeisterin Karin Winter. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie habe sich die Situation zusätzlich verschärft. Seit Dezember 2018 gibt es im Bauland-Wohngebiet eine Bausperre, diese läuft im Dezember aus. In Zusammenarbeit mit den Raumplanungsbüros DI Luszczak/DI Hameter hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung daher einen Maßnahmen-Katalog an Änderungen im örtlichen Raumordnungsprogramm erarbeitet, damit der Siedlungsraum gezielt entwickelt wird, der Charakter der einzelnen Gebiete erhalten bleibt und es zu keiner Überbelastung der vorhandenen Infrastruktur kommt.

Der Maßnahmen-Katalog

  • Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten je Grundstück bzw. an den Hauptverkehrsachsen auch teilweise maximal 3 Wohneinheiten je Grundstück im „Bauland-Wohngebiet“
  • Erhöhung der vorgeschriebenen Mindestbauplatzgröße im Bauland-Wohngebiet abhängig von der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten pro Grundstück

 Bei BW-2 Wohneinheiten: 700 m²

 Bei BW-3 Wohneinheiten: 1.000 m²

  • Erhöhung der vorgeschriebenen Mindestbauplatzgröße im Bauland-Agrargebiet
Mindestbauplatzgröße auf 1.300 m²(lt. Raumordnungsgesetz sind im Bauland-Agrargebiet 
max. 4 Wohneinheiten pro Grundstück möglich)
  • Reduzierung der Bebauungsdichte in Teilbereichen des Gemeindegebietes
In Teilbereichen z.B. Hofstatt ist im Bebauungsplan eine höhere Bebauungsdichte von 40% festgelegt. Diese soll auf 30% verringert werden. Auch werden im Großteil des Gemeindegebietes die festgelegten Bebauungsdichten nicht ausgenutzt. Hier soll eine Verringerung (z.B. von 30 auf 25%) erfolgen, wenn die vorhandene Bebauungsstruktur dies zulässt.
  • Präzisierung der festgelegten Bebauungshöhen mit dem Ziel der künftig verstärkten Bedachtnahme auf orts- und landschaftsbildverträgliche Gebäudehöhen insbesondere in Hanglagen
Im Großteil des Gemeindegebietes ist die Bebauungshöhe als Bauklasse (z.B. I/II) angegeben. Dies kann aber dazu führen, dass die maximale Gebäudehöhe von 8m bei Bauklasse II bergseitig auch überschritten werden darf. Um dies zu verhindern, solle eine Bebauungshöhe in absoluten Zahlen (z.B. 8-12m) festgelegt werden. Hier wäre bergseitig maximal 8m möglich, entsprechend dem Geländeverlauf talseitig bis maximal 12m.
  • Erforderlichenfalls Festlegung von seitlichen oder hinteren Baufluchtlinien im Bereich noch unbebauter Grundstücke
Damit soll verhindert werden, dass bei größeren vorhandenen Baulandtiefen zusammenhängender unverbauter Grundstücke eine „zweite“ Reihe an Gebäuden entsteht.
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