Baumschnittmaßnahmen in Eichgraben: Resolution zum Schutz der Bäume
Umweltgemeinderat Michael Pinnow: "Zu viele Bäume mussten in Eichgraben fallen – unter anderem aufgrund des Eschentriebsterbens und Haftungsfragen waren massive Forstarbeiten im Wienerwald notwendig."
EICHGRABEN. Eichgraben regt jetzt eine Gesetzesänderung an: Eine Resolution, die eine Änderung der Gesetze vorschlägt. Aktuelle Diskussionen darüber gab es auch bei der Entfernung der Bäume entlang der B44. Hier waren die Bedürfnisse der Verkehrssicherheit und der Gewässer-Instandhaltung vorrangig. Der Grundeigentümer der Bach Parzelle ist die Republik Österreich. Daher wurde die Instandhaltung der Gewässer und des Böschungsgelände, sowie zur Vermeidung von Verklausungen, durch Bäume und Bewuchs und damit Freihaltung der Gerinnesohle und Uferböschungen durchgeführt. Und es zwingt die derzeit geltende gesetzliche Lage vor allem aus Haftungsgründen zu überschießenden Maßnahmen.
Schadensersatz- und Haftungsrecht soll geändert werden
In der nun beschlossenen Resolution werden die Bundesregierung und Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Schadenersatz- und Haftungsrecht so zu gestalten, dass bei zumutbarer Sorgfalt keine strafrechtlichen Verantwortlichkeiten beziehungsweise Schadenersatzansprüche für die Liegenschaftseigentümer entstehen.
"Je naturnäher die Wege, umso weniger hoch die Sorgfaltspflicht"
"Eines ist klar, grundsätzlich sind öffentliche Verkehrswege so sicher wie möglich zu gestalten.", sagt Umweltgemeinderat Michael Pinnow, "Aber aus unserer Sicht muss auch möglich sein, dass, je naturnäher diese Wege sind, desto weniger hoch sollte die Sorgfaltspflicht und die damit verbundene Haftung sein. Wir hoffen damit, allzu große Fällungen in Zukunft zu vermeiden."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.