Drei Jahre Haft für Sex mit schlafender Betrunkener
Eine teilbedingte Strafe fasste ein 21-Jähriger nach dem Missbrauch einer betrunkenen 18-Jährigen in einem Hotelzimmer im Wienerwald aus.
WIENERWALD/ST. PÖLTEN (ip). Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am Landesgericht St. Pölten ein Gutachten erörtert, in dem festzustellen war, ob die posttraumatische Belastungsstörung einer jungen Frau, die in einem Hotel im Wienerwald mit Freunden feierte und anschließend dort übernachtete, als schwere Körperverletzung mit einem Strafmaß von fünf bis 15 Jahren Haft zu werten sei.
Sex mit Schlafender
Ursache des Traumas soll der Beischlaf eines 21-Jährigen sein, der im August 2017 in das Hotelzimmer der 18-Jährigen ging und die einigermaßen stark alkoholisierte Frau sexuell missbraucht haben soll. Opfervertreter Ewald Stadler forderte dafür eine Entschädigung in Höhe von 7.200 Euro. Zu dem Vorwurf von Staatsanwalt Leopold Bien zeigte sich der bis jetzt unbescholtene Mann geständig. Wie Verteidiger Normann Hofstätter betonte, habe er die Frau, mit der er einige Zeit zuvor einen One-Night-Stand gehabt habe, aber keinesfalls verletzen wollen.
Hinter Vorhang versteckt
Der Beschuldigte teilte sich damals ein Zimmer im Hotel mit einer anderen Frau. Nachts stand er auf und ging in das Zimmer der 18-Jährigen. Sie habe nur unverständlich gemurmelt, als er zu ihr ins Bett stieg und wachte erst auf, als die Zimmerkollegin des 21-Jährigen auf der Suche nach ihm auftauchte. Dieser sprang aus dem Bett und versuchte vergebens sich hinter dem Vorhang zu verstecken. Sie könne sich nur vage an den Vorfall erinnern, leide seither aber massiv unter Flashbacks, erklärte die Frau unter Tränen in ihrer kontradiktatorischen Vernehmung.
Schwere Körperverletzung
Die Bewertung der Gutachterin, die eine schwere Körperverletzung attestierte, hob das Strafmaß entsprechend an. Aufgrund massiver Milderungsgründe unterschritt der Schöffensenat jedoch die Mindeststrafe von fünf Jahren und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon 28 Monate bedingt mit einer dreijährigen Probezeit und Bewährungshilfe. Stadler erhielt für das Opfer den Zuspruch der finanziellen Forderung. Das „teilbedingt“ begründete Richterin Julia Deinhofer mit dem Schlusssatz: „Wir gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Sie keine Straftat mehr begehen.“ Hofstätter erbat im Namen seines Mandanten drei Tage Bedenkzeit für das vorläufig nicht rechtskräftige Urteil.
Text und Fotos: Ilse Probst
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