Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz
Wer weiterhin am Zweitwohnsitz seine Stimme abgeben will, sollte selbst aktiv werden.
WIENERWALD/NEULENGBACH. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen.
Bürgermeister entscheidet
Nach den landesgesetzlichen Vorgaben werden in die Wählerevidenz alle Bürger eingetragen, die über 14 Jahre alt und österreichische Staatsbürger sind sowie in der Gemeinde ihren Haupt- oder einen "ordentlichen" Wohnsitz haben. Zur Feststellung muss ein Wählerevidenzblatt ausgefüllt werden. Der Sinn dahinter ist, dass die Qualität der Wählerverzeichnisse optimiert wird, um nachvollziehbare Grundlagen bei eventuellen Beschwerden zu schaffen, sogenannten "Scheinanmeldungen" soll Einhalt geboten werden.
Wie sieht es derzeit in Eichgraben aus, jener Gemeinde, die prozentuell am stärksten betroffen ist? LAbg. Bgm. Martin Michalitsch (ÖVP) informiert: Unverzüglich wurden die Fragebögen an die Hauptwohnsitze der Betroffenen geschickt, mit Frist bis Ende August. Viele Bürger wenden sich nun an ihn, manche erklären, warum sie "nur" ihren Nebenwohnsitz in der Gemeinde haben, oder dass sie keinen Wohnsitz mehr haben - der Bereinigungseffekt ist jedenfalls zu sehen. Falls die Frist ohne Rückmeldung verstreicht, wird nochmals Kontakt aufgenommen. In jedem Fall bleibt die Meldung aufrecht, die Eintragung im Wahlregister würde gelöscht werden. Seine Erwartung? Dass die Evidenz auf dem letzten Stand ist und die Wahl deshalb nicht angefochten werden kann. Vizebgm. Elisabeth Götze (Grüne) sieht in der Novelle des NÖ Landeswählerevidenzgesetzes zu viel Interpretationsspielraum. Durch Einzelfallentscheidungen würde die Wahrscheinlichkeit von Wahlanfechtungen noch größer werden, nicht kleiner.
Scheinmeldungen verhindern
Franz Wohlmuth (ÖVP), Ortschef von Neulengbach – der Ort mit den meisten Betroffenen in unserer Region – hat etwa 1.450 Briefe verschicken lassen. Viele Rückmeldungen sind bereits eingegangen, nur in den wenigsten Fällen werden Streichungen erwartet. Ob der Mehraufwand für die Gemeinde es wert ist und die Unsitte der Scheinmeldungen so verhindert werden kann, ist zu hoffen.
Betroffene Zweitwohnsitzer bei uns
Zweitwohnsitzer – landesweit etwa 300.000 – erhalten bei Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht mehr automatisch ein Wahlrecht. Bis 30. September muss erhoben werden, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ vorliegt. In unserer Region sind vor allem betroffen (Gemeinde: Nebenwohnsitz am 31.10.2015/je 100 Einwohner):
Neulengbach: 1.676/20,8
Maria-Anzbach: 911/30,5
Eichgraben: 1.415/31,4
Brand-Laaben: 372/30,9
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