Landesgericht Krems
Diebische Putzfrau kann es nicht lassen

- Landesgericht Krems.
- Foto: Kurt Berger
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Die 34-jährige Putzfrau aus Tschechien, die bereits im November 2019 wegen dem Diebstahl von Geldbeträgen in der Gmünder Redaktion der Bezirksblätter zu 12 Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt worden war, stand jetzt wieder wegen Diebstahls vor Gericht.
Im Spital
Die Frau war über eine Firma als Reinigungskraft im Krankenhaus Zwettl tätig. Nach Beginn ihrer Tätigkeit kamen immer wieder Geldbeträge abhanden. Am 31. 12.2019 betrat eine Spitalsangestellte die Umkleideräume und sah, wie die Putzfrau verstreute Papiere vom Boden aufsammelte, ein Spind stand offen, im Schloss steckte noch ein spitzes Messer.
Aufgeräumt
Die Tschechin sagte, dass der Spind von jemandem aufgebrochen worden sei und sie das aufräume. Eine Geldkassette, die ebenfalls im Spind aufbewahrt wurde, war unversehrt. Anschließend verständigte sie telefonisch eine Vorgesetzte von dem Vorfall. Es wurde Anzeige erstattet.
Verdächtigt
Auf Grund ihrer Vorgeschichte verdächtigte man die Putzkraft. Vor Gericht beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld. Sie habe den Spind bereits geöffnet vorgefunden. Mehrere Zeuginnen bestätigten, dass immer wieder kleinere Geldbeträge und einmal 200 Euro aus einer Dose abhandengekommen seien, immer wenn die Tschechin tätig war. Allerdings stellte sich bei den Zeugenaussagen heraus, dass jeweils viele Personen Zugang zu den Räumlichkeiten gehabt hatten, aus denen Geld verschwunden war.
20 Monate bedingt
Richterin Julia Bennersdorfer nahm der Beschuldigten ihre Version des bereits offenen Spinds nicht ab. Sie sprach die Frau von den Gelddiebstählen im Zweifel frei, verurteilte sie jedoch wegen des Einbruchs in den Spind zu 20 Monaten bedingter Haft. Für die noch offenen 12 Monate vom November 2019 wurde die Bewährung von drei auf fünf Jahre verlängert. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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