Landesgericht Krems
Tierquälerei: Pointer-Hündin schwer vernachlässigt
Eine 41-jährige Landwirtin aus dem Waldviertel musste sich wegen Tierquälerei verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, ihre 13-Jährige Hündin über einen längeren Zeitraum vernachlässigt zu haben.
Abgemagert
Das Tier soll nicht ausreichend Futter und Wasser zur Verfügung gehabt haben und wog nach einer anonymen Anzeige bei der Abnahme durch die Behörde nur mehr 18,5 Kilo. Normal sind bei dieser Rasse zwischen 25 und 30 Kilo. Außerdem soll das Tier keine Gelegenheit gehabt haben, Kot und Harn abzusetzen. Zudem wies die Hündin viel zu lange Krallen auf, sodass sie kaum mehr gehen konnte. Schwere Karies und Zahnfleischentzündung verursachten dem Tier Schmerzen.
Prekäre Lebensumstände
Bei der Befragung der Angeklagten kamen erschütternde Tatsachen über ihre Lebensumstände zutage. So verfügt sie lediglich über ein Monatseinkommen von 300 Euro, 200 Euro aus Verpachtung und 100 Euro Waisenpension.
Vater gepflegt
Lange Zeit pflegte sie ihren durch einen Schlaganfall bettlägerigen Vater, bis zu seinem Tod. Sie sagte aus, sie sei mehrmals mit der Hündin nach draußen gegangen, hätte sie auch zweimal am Tag gefüttert. Diesen Angaben widersprach die Amtstierärztin. Das Tier wäre komplett abgemagert gewesen.
Der Rechtsbeistand der Beschuldigten sagte, dass seine Mandantin durch die Pflege des Vaters überfordert gewesen sei und deshalb eventuell das Tier nicht entsprechend versorgt habe, obwohl das Tier für sie große Bedeutung gehabt hätte.
Anträge auf Gutachten
Die Staatsanwältin brachte den Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten der 41-Jährigen ein. Des Weiteren solle vom zuständigen Bezirksgericht geklärt werden, ob die Frau nicht einen Erwachsenenvertreter benötige, um ihren Alltag bewältigen zu können. Zusätzlich soll ein tierärztliches Gutachten den Zustand der Hündin, die im Kremser Tierheim untergebracht ist, klären. Unter anderem auch, ob das Tier an einer Stoffwechselerkrankung leidet und auch bei guter Fütterung abgemagert wäre. Die Richterin vertagte auf unbestimmte Zeit.
Dem Zuhörer stellte sich die Frage, wie es möglich ist, dass Menschen im Jahr 2022 in Österreich unter derart prekären Verhältnissen leben und keine Behörde Hilfestellung anbietet, auch wenn der oder die Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, selbst Hilfe zu suchen. -Kurt Berger
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