Eine Rückgliederung mit Folgen

Rechtliche Rahmenbedingungen "zwingen" die Stadtpolitik zur Einhebung von Gebühren.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen "zwingen" die Stadtpolitik zur Einhebung von Gebühren.
  • hochgeladen von Bernhard Schabauer

ZWETTL (bs). Seit Jahren kritisierten die Oppositionsparteien der Stadtgemeinde Zwettl die Ausgliederung von Verbindlichkeiten in die Zwettler Immobilien und Standortentwicklung GmbH. Nun wurde die Rückführung dieser GmbH - in einem ersten Schritt bereits in der Gemeinderatssitzung im März - in die Bilanz der Stadtgemeinde beschlossen. Am vergangenen Dienstag, dem 28. Juni 2016, folgte in der letzten Gemeinderatssitzung vor dem Sommer, auch die Abbildung der Rückgliederung im Budget. Dort schlägt sich die Auflassung der GmbH nämlich mit rund 2,5 Millionen Euro an Darlehensübernahmen nieder. Die wesentlichen Gebäude, die nun im Gegenzug aber ebenfalls wieder im Anlagevermögen der Stadtgemeinde abgebildet sind, sind Wohn- und Geschäftsgebäude der Gemeinde, die Parkgarage sowie das ZwettlBad.

Mindesttarif für Parkgarage

Doch um weiter vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, muss die Stadtgemeinde Zwettl ab 1. Juli 2016 Gebühren für die Parkgarage einheben. Hier beschreitet man jedoch den Weg den Mindesttarifes, welcher sich auf 50 Cent pro Tag beläuft.
Mit diesem Minimaltarif soll all jenen, die die Parkgarage benutzen, um längere Arztwege oder Erledigungen in der Innenstadt durchzuführen, die Möglichkeit gegeben werden, hier eine äußerst kostengünstige Variante in Anspruch nehmen zu können. Andererseits soll die Anzahl der Dauerparker verringert werden. Hier werden 50 Plätze zu je 44,40 Euro monatlich vermietet. Demnächst wird von der Firma SKIDATA eine entsprechende Abfertigungsanlage um rund 70.000 Euro eingebaut.
Außerdem werden auch die Tarife des ZwettlBades um drei Prozent angehoben. Eine Verbesserung wurde im Bereich der Vormittagskarten geschaffen. Diese gelten mit der Erhöhung ab 17. September 2016, bis 13 Uhr.

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