Covid-19
Vorübergehende Zahlungserleichterungen für Dienstgeber
NÖ. Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit Zahlungserleichterungen.
Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Liquidität-Engpässen der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt aber trotzdem bestehen. Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft zu bewältigen.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
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