Volksanwalt: Keine Mängel bei EKZ-Umwidmung
Prüfung nach Beschwerde von Christof Kastner anstandslos abgeschlossen
ZWETTL. Wie am Donnerstag, 15. März 2018, von der Stadtgemeinde Zwettl bekanntgegeben wurde, war die Volksanwaltschaft nach einer Beschwerde von Christof Kastner hinsichtlich der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für die Errichtung eines Einkaufszentrums in der Zwettler Gartenstraße mit einer Prüfung betraut. "Unter Bezugnahme auf die mediale Vorberichterstattung in dieser Angelegenheit möchte ich Sie in meiner Funktion als Stadtamtsdirektor der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ davon in Kenntnis setzen, dass die Volksanwaltschaft das von ihr aufgrund einer Beschwerde von Christof Kastner eingeleitete Prüfverfahren betreffend vom Gemeinderat beschlossener Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzepts sowie des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans im Zusammenhang mit der von einem Investor geplanten Errichtung eines Einkaufszentrums ohne Feststellung eines Missstandes in der Verwaltung der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ abgeschlossen hat", heißt es in der ungekürzten Stellungnahme von Stadtamtsdirektor Hermann Neumeister.
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