Von der Polizei Erschossener: Keine Hinweise auf Radikalisierung

- Zu dem tödlichen Polizeieinsatz kam es am Sonntag, 17. Juli, in den frühen Morgenstunden.
- Foto: Spitzauer
- hochgeladen von Christine Bazalka
Erste Ermittelungen ergaben: Der verletzte Polizeibeamte wurde von Kollgen angeschossen.
OTTAKRING. Die Obduktion jenes Mannes, der mit zwei Küchenmessern bewaffnet in einem Stiegenhaus in der Brüßlgasse auf vier Polizeibeamte zukam und dabei erschossen wurde, ergibt wenig überraschend: Sein Tod trat durch die Schüsse ein.
Weniger erwartbar: Einer der Beamten, die während der Konfrontation anwesend waren, wurde an beiden Oberschenkeln verletzt - nicht durch die Messer des Täters, sondern durch einen oder zwei Schüsse. "Ob es sich hierbei um Querschläger oder direkte Schüsse handelt, muss noch untersucht werden", sagt Polizeisprecher Patrick Maierhofer. Der Beamte erhielt im linken Oberschenkel einen Durch-, im rechten einen Steckschuss. Adern oder Knochen wurden keine getroffen.
Zum Zusammentreffen zwischen dem 37-jährigen Ottakringer und vier Streifenbeamten war es Sonntagfrüh gekommen. Der Mann habe, so erzählt seine 30-jährige Frau, bereits den ganzen Abend und die Nacht durch in ihrer Wohnung gewütet. "Sie sagt, er habe Matratzen zerrissen, Fernseher und Türen zerschlagen", sagt Maierhofer. Der Grund seien private Probleme gewesen. Mehrere Nachbarn riefen aufgrund des Lärmes die Polizei, vier Beamte trafen schließlich im Stiegenhaus mit dem mit zwei Küchenmessern bewaffneten Mann zusammen. Er kam Aufforderungen, stehenzubleiben, nicht nach und wurde von den Polizisten erschossen.
Wie in Fällen von Schusswaffengebrauch üblich übernimmt ein anderes Bundesland, konkret die Landespolizeidirektion Steiermark, die Untersuchung. Sie könnten, so Maierhofer, "objektiv hinschauen." Diese wird sich einige Wochen ziehen. Ob die Beamten korrekt, also aus Notwehr, gehandelt haben, entscheidet danach die Staatsanwaltschaft.
Der 37-jährige Erschossene war im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt oder Gewalt allgemein nicht amtsbekannt. Ob er, wie in manchen Medien berichtet wird, im Stiegenhaus "Allahu Akbar" (Gott ist groß) gerufen hat, darüber scheiden sich die Geister der Zeugen: "Es gibt welche, die meinen es gehört zu haben und andere, die meinen, das ausschließen zu können", sagt Maierhofer. In seiner Wohnung fanden sich auf jeden Fall keine Hinweise auf Radikalisierung.
Hintergrund:
Stadtlich-Blog: Kommen Sie nie mit einem Messer zu einer Schießerei
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