Computer-Panne: Wiener Polizei zahlt nun Geldstrafen zurück

1.768 korrekt bezahlte Anonymverfügungen lösten wegen einer Computerpanne dennoch Strafverfahren aus. | Foto: Gerhard Krause
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Wiens Autofahrer sind braver geworden: weniger Alko-Sünder, weniger Gurtenmuffel. Das bestätigt die Wiener Polizei in einer Vorschau auf ihre Statistik für das Jahr 2013.
Vorschau deshalb, weil es bei Schnellfahrern und anderen Anzeigedelikten zu Steigerungen – aber auch zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ermittlung – gekommen ist.

1.768 Betroffene

In 1.768 Fällen führten die Anonymverfügungen, deren Strafen von den Fahrzeughaltern meist auch korrekt einbezahlt worden waren, nämlich auch noch zu folgenschweren Strafverfahren. Der Grund: eine Computerumstellung bei einer großen Bank. Dabei wurden im Herbst des Vorjahres nicht nur die Kontoführungen bei tausenden Kunden verzögert, sondern es unterblieb auch eine bis dahin übliche automatische Löschung der Forderung der Behörde. Die Landespolizeidirektion bekam zwar das Geld überwiesen, die Anonymverfügung blieb aber dennoch aufrecht. Mit der Folge, dass 1.768 Strafverfahren mit Anzeigen und empfindlich höheren Strafen ausgelöst wurden.

Panne erst nach Monaten entdeckt

Entdeckt wurde der Schaden erst nach Monaten, als die ersten Beschwerden eintrafen. In vielen Fällen zahlten die Autofahrer nämlich auch die erhöhten Strafen ein – im Glauben, sie hätten noch nicht gezahlt oder die Frist von vier Wochen versäumt.
Als man den Fehler entdeckt hatte, begannen wochenlange und fieberhaft geführte Ermittlungen. Das Ergebnis: In den 1.768 Fällen müssen nun die Bußgelder zurückgezahlt werden, weil eine Doppelbestrafung für ein und dasselbe Delikt rechtlich nicht möglich ist.

Schreiben an Betroffene

Bei der Behörde zeigt man sich zerknirscht, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Dass der Computer der Bank die Forderung nicht gelöscht hatte, lag ja außerhalb ihres Einflussbereich.
In einem Entschuldigungsschreiben der Polizei werden nun die 1.768 irrtümlich doppelt bestraften Autofahrer von der beabsichtigten Rückzahlung verständigt.

Wenn Sie davon betroffen sind, dann melden Sie sich: bz-leserbriefe@bezirkszeitung.at

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