Gericht: Strafe wegen Verhetzung

- hochgeladen von Bianca Mrak
Ein 22-jähriger Arbeiter stand wegen eines Facebook-Postings mit verhetzendem Inhalt vor dem Strafrichter.
BEZIRK BRUCK/KORNEUBURG (mr). Zu einem Facebookbeitrag mit dem Titel "Asylanten stürmen in Budapest Züge nach Österreich" glaubte der im Bezirk wohnhafte Angeklagte am 31. August folgenden Facebook-Kommentar abgeben zu müssen: "Der Zug soll gleich weiterfahren nach Mauthausen. Hurensdreckiges Gsindl!"
Wie aus dem Nichts gekommen
"Das war ein Blödsinn von mir, ich habe nichts gegen Ausländer" verantwortete sich der gelernte Zimmerer. Auf die richterliche Frage, warum er gerade Mauthausen geschrieben hätte, kam die einfältige Antwort: "Das ist einfach so gekommen, wie aus dem Nichts."
Was war denn in Mauthausen?
Herr Rat ließ nicht locker: "Was hätte denn mit den Syrern in Mauthausen geschehen sollen?" Antwort: "Keine Ahnung, soweit habe ich nicht gedacht."
Auf die Frage "Waren Sie schon in Mauthausen?" gestand der Angeklagte zu, in der Schulzeit eine Exkursion in das Konzentrationslager gemacht zu haben.
"Dann müssen Sie ja wohl Bescheid wissen, was ist dort passiert?" bohrte der Richter weiter. "Na ja, dort hat der Hitler die Leute beschäftigt" und nach einer Pause "und umbracht a, glaub i."
Kombinierte Geld- & Haftstrafe
Der wegen eines Suchtmitteldeliktes bereits gerichtsbekannte Angeklagte fasste diesmal wegen des Vergehens der Verhetzung fünf Monate bedingte Haft in Kombination mit einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro aus. Nicht rechtskräftig!



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