Hauptplatz 11: Historische Bausubstanz muss vollständig rekonstruiert werden -

- Foto: zVg / Brunnthaler
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Klares Ergebnis des Überprüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft. ----
Mit Anfang Juli 2015 wurde das Bauprojekt "Hauptplatz 11" in einem vom Denkmalschutz her sehr sensiblen Kernbereich der Stadtgemeinde Traismauer mit dem Abriss des bestehenden Objektes begonnen. Abgesehen von den Bodenschätzen in diesem Bereich steht seit 2007 der älteste Kernbau des bestehenden Objektes im Südosten unter Denkmalschutz, der zur Gänze, das heißt vom Keller bis zum Dach, denkmalgerecht zu erhalten ist. Bei den Abbrucharbeiten des Hauses wurde am 16. Juli 2015 das markante und unter Denkmalschutz stehende Kreuzgewölbe im Eingangsbereich des ehemaligen Gastraumes zerstört. Die Bürgerinitiative "Traismauer attraktiv erhalten" hat sich nach dem Einsturz mit einer Sachverhaltsdarstellung und Fotodokumentation an die Volksanwaltschaft gewandt und sich um eine originalgetreue und vollständige Wiederherstellung des denkmalgeschützten Teiles bemüht. Die Volksanwaltschaft hat aufgrund dieser Eingabe unmittelbar darauf ein amtswegiges Überprüfungsverfahren eingeleitet, das mit einem eindeutigen und klaren Ergebnis beendet wurde, wie mit einem Schreiben der Volksanwaltschaft nun mitgeteilt wurde: Es muss der Vorzustand des gesamten denkmalgeschützten Teiles der Liegenschaft durch die Wohnbaugenossenschaft Alpenland vollständig und fachgerecht wiederhergestellt werden. Konkret wurde die vollständige und rekonstruktive Wiedererrichtung des Gewölbes in der historischen Technik unter Verwendung von Altbaumaterialien angeordnet, die unter Einbindung eines auf Gewölbebau spezialisierten Unternehmens zu erfolgen hat. Diese Vorgaben wurden auch bereits vom Bundesdenkmalamt bescheidmäßig vorgeschrieben.
"Damit ist diese historische Bausubstanz auch für nachfolgende Generationen nachhaltig gesichert. Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft für die rasche Durchführung des amtswegigen Überprüfungsverfahrens. Mit diesem klaren Ergebnis der Untersuchungen und der Auflage einer vollständigen Wiederherstellung des denkmalgeschützten Teiles in der historischen Technik wird nun auch öffentlich dokumentiert, dass derartige Unachtsamkeiten keine Kleinigkeit darstellen, sondern unmittelbar Konsequenzen nach sich ziehen. Solche unsachgemäßen und unbedachten Vorgehensweisen werden damit in unserer Stadtgemeinde hoffentlich keine weiteren Nachahmer finden!", erklärte dazu die Sprecherin der unabhängigen Bürgerinitiative "Traismauer attraktiv erhalten", Mag. Brigitte Horvath.
Über das "Gasthaus zum Goldenen Kreuz"
Das "Gasthaus zum Goldenen Kreuz", welches sich an der Adresse Hauptplatz 11 befand, ist schon im Jahre 1663 (!) erstmals urkundlich in einem Kaufvertrag erwähnt. Die aktuell abgerissene Form des Gasthauses mit dem großen Ballsaalzubau und der Bühne entstand um 1925. Über Jahrzehnte war dieser Saal Austragungsort von zahlreichen Bällen und Veranstaltungen der Stadtgemeinde Traismauer. Die denkmalgeschützte Gewölbestruktur des ehemaligen "Gasthofes zum Goldenen Kreuzes" im Bereich des ehemaligen Schank- und Gastraumes, die zum Teil im Juli 2015 zerstört wurde, stammt aus dem 17. Jahrhundert und zeigte auch ein seltenes Kreuzgewölbe. Auch wertvolle Bodenschätze, etwa alte Befestigungsstrukturen der Stadtmauer bzw. Reste des ehemaligen "Fleischturms" oder Kremsertors, befinden sich auf diesem Grundstück.
Das Stadtzentrum von Traismauer entstand im Laufe vieler Jahrhunderte und bildet ein harmonisches Ensemble. Der Hauptplatz von Traismauer wird durch einen geschlossenen und historischen Bauzustand geprägt, der die großen Entwicklungsstufen Spätantike, Mittelalter, Barock und Gründerzeit widerspiegelt und sichtbar macht.


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