Elf Monate bedingt für Wahlfälschung in Mistelbach
Ein reumütiges Geständnis brachte einem früheren SPÖ-Funktionär aus einer Mistelbacher Katastralgemeinde ein überaus mildes Urteil ein. Der Mann gab vor Gericht zu, bei der Gemeinderatswahl im März d. J. acht Wahlkartenstimmen gefälscht zu haben.
MISTELBACH (mr). Die Verhandlung gegen den 72-jährigen ehemaligen Mistelbacher SPÖ-Gemeinderat, Stadtrat und Ortsvorsteher ging im Eilzugstempo über die Bühne. Bereits 25 Minuten nach Aufruf (einschließlich sechs Minuten Beratung) verkündete die Vorsitzende des Schöffensenates, Karin Santa, das Urteil.
Wie berichtet, legte die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Angeklagten das Vergehen der Urkundenfälschung und das Verbrechen des Amtsmissbrauches zur Last. Nach der Anklageschrift hat er sich neun Tage vor der NÖ-Gemeinderatswahl 2010 vom Gemeindeamt acht Wahlkarten mit der wahrheitswidrigen Behauptung ausfolgen lassen, er sei von den betreffenden BürgerInnen seines Ortes darum ersucht worden. Er ging wohl davon aus, dass diese Wähler der Wahl fernbleiben würden. Die Bestätigungen für den Empfang der Wahlkarten brachte er wenige Tage danach zurück – allein die Unterschriften stammten nicht von den Empfängern und waren gefälscht, ebenso wie die Unterschriften auf den Wahlkartenkuverts.
Dieses Ränkespiel flog noch am Wahltag auf, als einer Wählerin die persönliche Abgabe der Stimme deshalb verweigert wurde, weil sie angeblich eine Wahlkarte erhalten habe. Durch diesen Vorfall wurde die Sprengelwahlbehörde misstrauisch und erklärte sechs abgegebene Wahlkarten für nichtig; zwei Wahlkarten rutschten aber durch.
Eine Anfechtung der Wahl unterblieb wohl deshalb, weil zwei Stimmen keine Mandatsverschiebung bewirkt hätten. So kamen die beiden Großparteien überein, besser den Mantel des Schweigens darüber zu breiten. Erst knappe drei Wochen später erstattete der damalige Bürgermeister Christian Resch Anzeige.
In der Verhandlung gab sich der Angeklagte reuig und geständig („Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist, dass ich so etwas gemacht habe. Ich bereue meine Tat und schäme mich dafür.“) Seine Behauptung, er habe „immer zum Wohl der Gemeinde gehandelt“ ließ die Vorsitzende nicht unwidersprochen stehen und vermutete, dass er wohl Gemeinde mit Partei verwechsle. Denn die gefälschten Stimmen sollten zugunsten seiner Partei, der SPÖ, ausgezählt werden.
Der Angeklagte nahm die Verurteilung zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt wurde, nach einem kurzen Blickkontakt mit seinem Verteidiger Dieter Berthold an. Da auch der Vertreter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Eberhard Pieber, Rechtsmittelverzicht erklärte, ist das Urteil rechtskräftig.
Der ansonsten unbescholtene ehemalige SPÖ-Funktionär konnte nach der Verhandlung also nach Hause gehen.
In der Mistelbacher Stadtverwaltung will man auf den Vorfall reagieren. „Wir überlegen, eine Ausweispflicht einzuführen oder die Betroffenen per Brief zu verständigen, dass für sie eine Wahlkarte gelöst wurde“, sagt Bürgermeister Alfred Pohl. Diese Maßnahmen könnten das Wahlkartensystem sicherer machen, soferne sie mit dem Wahlrecht in Einklang stehen, was noch abzuklären ist.
Das Vertrauensverhältnis zur SPÖ, deren Funktionäre gegenüber dem Bezirksblatt behauptet hatten, von der ganzen Sache nichts gewusst zu haben, sei für Pohl jedenfalls nicht belastet. „In praktisch allen für die Stadt wichtigen Fragen sind wir uns einig“, betont Pohl.
Ewald Schingerling
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