Frontalzusammenstoß mit 2,5 ‰

- Angeklagter (44) muss sich auf vier Monate gesiebte Luft einstellen.
- Foto: mr
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Folgenschwere Heimfahrt vom Tennisstüberl Kettlasbrunn nach Neusiedl
KETTLASBRUNN/KORNEUBURG (mr). Der 23. Oktober 2015 war zweifellos kein Glückstag für einen 44-jährigen Mann aus Neusiedl an der Zaya. Nach ausgiebigem Alkoholgenuss im Tennisstüberl zu Kettlasbrunn trat er mit seinem PKW gegen 23 Uhr die Heimfahrt an. Sein Blutalkoholspiegel lag bei stolzen 2,5 Promille.
Fahrerflucht nach Streifschaden
Kaum war er weggefahren, ereignete sich der erste Crash. Im Begegnungsverkehr rasierte er vom PKW einer 21-jährigen Angestellten aus Bullendorf den Außenspiegel ab. Anhalten kam nicht in Frage, er setzte die Rauschfahrt fort.
Frontaler auf B40
Kurz danach krachte er auf der Mistelbacher Straße (B40) frontal in einen entgegenkommenden BMW. Dessen Beifahrerin erlitt schmerzhafte Verletzungen, einen Brustbeinbruch und Serienrippenprellungen.
An den Folgen wird der Zecher noch lange zu knabbern haben: Zwölf Monate teilbedingte Haft, davon vier Monate unbedingt. Schadenersatzforderungen von knapp 9.000 Euro der BMW-Beifahrerin, eigener PKW im Brunnen, Führerscheinentzug und BH-Strafe. Prosit!



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