Vortrag in der Frauenberatung: "Falle Lebensgemeinschaft?"

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Fragen und Antworten zu rechtlichen Unterschieden zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft
PERG. Am Donnerstag, 6. November, um 18 Uhr lädt die Frauenberatung Perg zum Vortrag "Falle Lebensgemeinschaft?" über die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Tom und Annika lebten viele Jahre ohne Trauschein mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Tom verdiente und Annika war bei den Kindern zuhause. Als die beiden sich trennten, taten sich plötzlich viele rechtliche Fragen auf: Wer darf in der Wohnung, die auf Toms Namen läuft, bleiben? Hat Annika Anspruch auf Unterhalt? Wie wird das gemeinsam eingebrachte Vermögen geteilt und wie steht es um die Erziehung und Obsorge für die Kinder?
Während in der Ehe vieles gesetzlich klar geregelt ist, sieht das Gesetz für nichteheliche Lebensgemeinschaften in Österreich derzeit wenige Regelungen vor.
Viele Paare wissen oft nicht über die rechtlichen Folgen und Regeln einer Lebensgemeinschaft Bescheid und glauben, dass Partner in einer Lebensgemeinschaft nach einer bestimmten Zeit des Zusammenlebens automatisch dieselben Rechte haben wie Paare, die in einer Ehe zusammenleben.
Die Frauenberatung Perg bietet dazu am Donnerstag, 6. November, von 18 bis zirka 19.30 Uhr im Rahmen eines Vortrages einen rechtlichen Überblick zu diesen Themen. Die Referentin Rechtsberaterin Christine Hengstschläger vom Autonomen Frauenzentrum Linz informiert und vermittelt Wissenswertes über Rechte und Pflichten in der Ehe und nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern (Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht) sowie über partnerschaftliches Vermögen, Schulden und Unterhalt. Im Anschluss an den Vortrag steht die Referentin den Teilnehmerinnen für persönliche Fragen zur Verfügung.
Kosten: 5 Euro
Anmeldung erbeten unter 07262/54484 oder office@frauenberatung-perg.at


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