Rechte und Pflichten bei Jobs in den Ferien

- AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl und Rechtsberater Walter Friedl raten zur Rechtsberatung (v. l. ).
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BEZIRK (anh). Viele Jugendliche nutzen die Sommermonate um mit Hilfe von Ferialjobs praktische Erfahrung zu sammeln und sich ein bisschen etwas dazu zu verdienen. Etliche Schüler müssen sogar ein Pflichtpraktikum absolvieren um in die nächste Schulstufe aufsteigen zu dürfen. Dies sind vor allem Schüler mit einem gastronomischen Schwerpunkt und ab Sommer 2016 nun auch HAK- und HASCH-Absolventen. Obwohl diese Jobs eine sinnvolle Zeitüberbrückung darstellen, klagen Betroffene dabei immer wieder über zu wenig Entlohnung oder unfaire Arbeitszeiten. Um diesen Missständen entgegen zu wirken, bietet die Arbeiterkammer eine kostenlose Beratung zum Thema Rechte und Pflichten. "Im Idealfall kommen Jugendliche schon vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses mit dem ausgefüllten Arbeitsvertrag zu uns und lassen ihn überprüfen", sagt Bezirksstellenleiter Manfred Riepl. So werden nicht angemessene Gehaltseinstufungen oder unklar definierte Arbeitszeiten schon vorher aus dem Weg geräumt. "Während des Jobs ist es wichtig, die Arbeitszeiten genau aufzuzeichnen", rät Manfred Riepl. Rechtsberater Walter Friedl ergänzt: "Heutzutage hat jeder immer das Handy bei sich, da kann man schnell die tatsächlich gearbeiteten Stunden aufzeichnen. Außerdem gibt es auch die App 'Zeitspeicher' der Arbeiterkammer, die alles mitdokumentiert." Nach Beendigung des Dienstverhältnisses solle man sich dann nicht davor scheuen, die Lohnabrechnungen kontrollieren zu lassen.
Zu kurze Fristen
"Wichtig ist bei Verdacht auf eine ungerechte Behandlung sofort zu handeln – egal ob es sich um einen Ferialjob, ein Praktikum oder ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt. Die Verfallsfristen bei Unterentlohnung sind nämlich kurz", warnt Manfred Riepl. Zu kurz, findet die Arbeiterkammer und fordert daher die Abschaffung der kurzen Verfallsfristen. In der Vergangenheit hat sie sich zudem immer wieder für mehr Transparenz eingesetzt. Wird zum Beispiel ein Verfahren gegen einen Dienstgeber eingeleitet, weil dieser Angestellten zu wenig Lohn ausbezahlt hat, so müssen nun auch die jeweiligen Dienstnehmer verständigt werden.
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