"Drogenbaron" soll Helfern im Haushalt mit Cannabis gedankt haben

- 60-Jähriger aus dem Raum St. Pölten muss sich wegen des Erwerbs, der gewinnbringenden Weitergabe und dem Anbau von Cannabis sowie nun auch wegen Verleumdung vor Gericht verantworten.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
Schwere Vorwürfe: Vor Gericht beschuldigte der 60-jährige Angeklagte die Polizei des Amtsmissbrauchs. Der Prozess wurde vertagt.
ST. PÖLTEN (ip). Um eine heikle Facette erweitert wurde der Strafantrag gegen einen 60-jährigen Pensionist aus dem Raum St. Pölten. Musste er sich zunächst wegen des Erwerbs, der gewinnbringenden Weitergabe und dem Anbau von Cannabis verantworten, drohen ihm nun wegen Verleumdung bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Einem Hinweis folgend durchsuchten Polizeibeamte im August 2014 das Haus eines 33-Jährigen. „Das ist ein Benehmen, das die an den Tag gelegt haben. Die haben nicht einmal die Schuhe ausgezogen!“, wetterte der 33-Jährige als Zeuge vor Gericht.
Hanfplantage im Garten
Es war das falsche Haus, wie ein Blick der Beamten aus dem Fenster zeigte, von dem aus man die Hanfplantage im Garten des 60-jährigen Nachbars entdeckte.
Sichergestellt wurden dort rund 80 Pflanzen und dreieinhalb Kilo Suchtgift. Drei Kilo, laut Strafantrag, habe der Beschuldigte teilweise gewinnbringend bereits verkauft. Das bestritt der Pensionist. Ja, er habe angebaut, um noch vor der Blüte zu ernten. Das Kraut habe er verarbeiten und als Schmerzmittel verwenden wollen. Verkauft habe er nichts, nur gelegentlich etwas verschenkt, wenn Leute ihm im Haushalt geholfen hätten.
Zahlreiche Abnehmer
Im Polizeiprotokoll waren jedoch zahlreiche Namen von Abnehmern, Mengenangaben und Preisen aufgelistet. „Die Namen stammen eigentlich von meinem Handy“, meinte der Pensionist. Mengen und Preise sollen die Beamten selbst angegeben haben. „Ich habe Namen von Leuten angegeben, die teilweise eingesperrt waren, oder welche, mit denen ich nichts mehr zu tun hatte“, so der Angeklagte, der in früheren Jahren bei 14 Vorstrafen etwa sieben Jahre im Gefängnis verbrachte.
Warum er die Namen angegeben habe, wollte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek wissen. Weil man ihm einerseits gedroht habe, andererseits habe ihm ein Polizist versprochen, dass er im Gegenzug einen Teil des sichergestellten Cannabis zurückerhalte. Am Ende der Einvernahme habe der Beamte den jüngeren Kollegen in den Keller geschickt. Dieser sei mit einem roten Doserl zurückgekommen, in dem etwa zehn Deka, also eine Wochenration enthalten war.
Verleumdung: Strafantrag ausgedehnt
Vorsicht vor einer Verleumdung, warnte der Richter. „Ich ziehe die Aussage zurück, weil die Wahrheit eh keinen Sinn hat“, protestierte der Pensionist lautstark. Die leugnenden Beamten fragte er: „Warum lügen Sie?“ Man habe ihm das Doserl zurück gegeben, weil es sein Lieblingsdoserl gewesen sei, erklärte dazu einer der Beamten. Und natürlich sei es leer gewesen.
Die Staatsanwaltschaft dehnte den Strafantrag aus, da der Angeklagte damit einen Beamten des Amtsmissbrauchs und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften beschuldigte. Wiaderek musste den Prozess daher zur Einvernahme von zwei weiteren Beamten vertagen.


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