KOMMENTAR von Theresa Kaserer

Wenn Sie mit ihrem Auto eine Rennradfahrerin überholen, die ihnen anschließend den Mittelfinger zeigt, dann bin das sehr wahrscheinlich ich.

Für diese uncharmante Geste möchte ich mich entschuldigen, denn das ist normal nicht meine Art. Aber leider bleiben einem Radfahrer gegenüber einem Autofahrer nur wenige Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen und seinem Ärger Luft zu machen.
Und im Angesicht eines gestreckten Mittelfingers im Rückspiegel sollten Sie sich schon so ihre Gedanken machen, was wohl der Grund sein könnte.

Ich sage es Ihnen: Halten Sie bitte Abstand! Das müssen Sie sogar. Das ist nämlich gesetzlich festgelegt. Wenn Sie mit dem Auto einen Radfahrer überholen, dann muss " ... der Grundabstand 1,5 m Seitabstand plus 2 cm pro km/h des Autos ..." betragen.

Als Rechenbeispiel: Auto will Radfahrer überholen. Rad ist mit 30 km/h unterwegs, Auto überholt mit 50 km/h. Daher: Sie müssen beim Überholen einen seitlichen Abstand zum Radfahrer mit mindestens 2 Metern einhalten.

Soweit zum Behördenkram.

In der Realität erwartet von Ihnen niemand die Lösung von Rechenaufgaben am Steuer. Halten Sie einfach immer die 2 Meter ein, dann passt das schon.
Wenn Sie sich jetzt fragen: "Warum das Ganze?", dann setzen Sie sich einfach wieder einmal auf ein Fahrrad und fahren auf einer Bundesstraße. Und ja, als Rennradfahrer darf man auf der Bundesstraße radeln, auch wenn es einen Radweg gibt.

Und noch etwas: Bevor sie das nächste Mal hupen: Rennradfahrer dürfen bei Trainingsfahrten am äußersten rechten Fahrbahnrand nebeneinander fahren.

So, jetzt wissen Sie das. Bitte, danke.

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