AK Zangerl: LR Zoller missachtet bei Novelle zu Shopping-Nights geltendes Recht
TIROL. Rechtsgutachten der AK Tirol stellt eindeutig fest: Novelle zur Tiroler Öffnungszeitenverordnung ist rechtswidrig. Der Landeshauptmann kann seine Kompetenz nicht delegieren, die Sozialpartner müssen angehört werden. Hohes Besucherinteresse ist kein Kriterium für eine mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten, sondern es sind besondere Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung zu begründen. Ob diese vorliegen, hat nach dem Gesetz der Landeshauptmann nach Anhörung der gesetzlichen...