Vater: "Ich hatte Todesangst"

Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Bis zum Ende seines Prozesses am Landesgericht St. Pölten behauptete ein 31-jähriger Pensionist, seine Eltern aus dem Bezirk Tulln nur deshalb niedergestochen zu haben, weil ihn sein Vater mit einem Pfefferspray attackiert habe. Krank sei er nicht, höchstens durch die Behandlung in der Psychiatrie.

Mit Küchenmesser auf Vater losgegangen

„Ich hatte Todesangst“, so der Vater des Beschuldigten, auf den der Sohn fünfmal mit einem Küchenmesser eingestochen hatte. Eigentlich ging es nur um die Reparatur des Heißwasserboilers in der Wohnung des David G. (Name von der Redaktion geändert). Seit Wochen schon kam er zu den Eltern, um dort zu duschen. Als Sachwalter Franz Amler, der den Beschuldigten im Prozess auch verteidigte, einen Handwerkertermin vereinbarte, ließ G. die Männer nicht in die Wohnung. Am 30. März 2015 war ein weiterer Termin ausgemacht, den der Sohn nicht wahrnehmen wollte. Weil sein Vater die Initiative ergreifen und selbst zur Wohnung des 31-Jährigen fahren wollte, kam es im Elternhaus zum Streit.

Eltern liefen aus dem Haus

Plötzlich rannte der Sohn in die Küche, holte, laut Aussage der Mutter, blitzschnell ein Messer aus der Lade und verpasste zunächst dem Vater, der glücklicherweise eine dicke Jacke trug, drei Stiche. „David war sehr laut und aggressiv“, beschrieb die Mutter das Verhalten des Sohnes. „Da ist mir der Pfefferspray eingefallen“, setzte sie fort. Sie reichte ihn ihrem Mann, der aufgrund des lange abgelaufenen Haltbarkeitsdatums keinerlei Wirkung damit erreichte.
Schreiend lief das Ehepaar aus dem Haus, gefolgt von ihrem rasenden Sohn, der im Freien noch zweimal auf den Vater einstach, aber auch seiner Mutter zwei Messerstiche in den Rücken versetzte. „I hob net amoil meine eigenen Stiche g´spürt“, meinte die Frau. „Es war alles nur mehr Panik!“
Wie der medizinische Gutachter Wolfgang Denk ausführte, seien die Stiche bei der Frau „nur“ zweieinhalb Zentimeter tief eingedrungen. Die dicke Jacke des Vaters habe ebenfalls Schlimmeres verhindert. Drei der Stiche erreichten den Körper des Mannes, wovon einer in die Brusthöhle eindrang.

In Stress-Situationen ausgerastet

Dietmar Jünger, Sachverständiger für Psychiatrie, erklärte ausführlich die schon von Staatsanwältin Katharina Edinger zu Beginn des Prozesses erwähnte schwere Störung des Betroffenen. Er leide an einer Sonderform von Autismus, die ihn in geringsten Stresssituationen emotional ausrasten ließe. Zum Tatzeitpunkt sei er jedenfalls nicht zurechnungsfähig gewesen. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Andrea Humer nach der Gefährlichkeitsprognose, meinte Jünger: „Es ist durchaus zu befürchten, dass es bei ähnlichen Situationen wieder zu derartigen Ausbrüchen kommt. Von schweren Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten ist alles möglich!“
Die Geschworenen urteilten diesen Aussagen folgend. Der Beschuldigte wurde demnach in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (nicht rechtskräftig).

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