Heimat für syrische Familie

- <b>Bürgermeisterin Josefa Geiger,</b> Rama Ali, Qasem Ali, Susanne Arnold mit Mohammd Ali, Alkurdi Eman und Emil Weber.
- Foto: MG Sieghartskirchen
- hochgeladen von Karin Zeiler
Gemeinde Sieghartskirchten leistet solidarisch humanitären Beitrag und nimmt Flüchtlingsfamilie auf.
GREIFENSTEIN / SIEGHARTSKIRCHEN / MICHELHAUSEN. Kriegsflüchtlinge, deren Eltern verschwunden sind, sollen in Greifenstein aufgenommen werden. Eine Resolution über die Aufnahme von den "unbegleiteten Jugendlichen", die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, soll verfasst werden, so der Plan von VP-Bürgermeister Maximilian Titz am Donnerstag, 25. Juni.
Einen Schritt weiter ist man bereits in Sieghartskirchen, wo eine syrische Familie in einem Privathaus aufgenommen wurde. "Damit leisten wir einen humanitären und solidarischen Beitrag", sagt Bürgermeisterin Josefa Geiger.
Betten stehen leer
In Michelhausen hingegen stehen nach wie vor 34 Betten leer. Wie die Bezirksblätter berichtet haben, hat Wolfgang Winkler sein Gebäude um 100.000 Euro umgebaut, um Flüchtlinge aufzunehmen. Die gewerbebehördliche Genehmigung hält er in Händen, die Letztentscheidung liegt bei Ortschef Rudolf Friewald.
"Das Ganze ist vom Bürgermeister eine mutwillige Blockade und ich weiß wirklich nicht mehr was ich dagegen unternehmen kann, da ich viel Geld in dieses Projekt investiert habe", poltert Winkler, 100.000 Euro investiert zu haben.
Bereits in einem Schreiben vom 4. Mai teilt Beroun-Lindner folgendes mit: "Nach § 23 Abs. 7 der NÖ Bauordnung 2014 sind Notstandsbauten, die im Katastrophenfall errichtet werden, auf die Dauer ihres Bedarfs zu bewilligen, wobei § 20 Abs. 1 Z. 1 bis 5 nicht gilt. Eine Festlegung dieser Frist ist ggf. zu begründen, da die Befristung eine Gleichstellung mit dauerhaften Bewilligungen verhindern soll. Da Katastrophen nicht nur in Niederösterreich sein können, lassen sich Flüchtlingsquartiere darunter subsumieren". Die Abteilung RU1 bearbeite generell abstrakte Anfragen, vonseiten der Bau- und der Raumordnung gebe es keine Bedenken, auch im Bauland-Betriebsgebiet sei es grundsätzlich möglich, Flüchtlingsquartiere zu errichten. Die zeitliche Befristung jedoch müsse geklärt werden, heißt es aus St. Pölten, die Entscheidung liege daher beim Bürgermeister.
Am 12. Mai jedoch verfasste Friewald eine weitere Anfrage an die Landesabteilung, in welcher er um Beurteilung betreffend Anzeige- und Bewilligungspflicht der Änderungen der Betriebswohnungen in eine Flüchtlingsunterkunft ersucht. Beroun-Lindner gegenüber den Bezirksblättern: Wie bereits mitgeteilt, sei dies rechtlich grundsätzlich möglich, Entscheidungen können keine getroffen werden, dies liege in der absoluten Autonomie des Bürgermeisters. So liegt der Ball in Michelhausen, Winkler spricht von "Verzögerungstaktik". Friewald gibt keine Stellungnahme ab: "Das ist ein offenes Verfahren."



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