"Goiserer Kinderpornoskandal": Täter will Entschädigung – Daten wieder im Internet –– Interview mit verurteiltem Goiserer Pensionisten

"Weitere Veröffentlichungen werden folgen", kündigt der Goiserer Pensionist an. | Foto: Symbolfoto: ramvseb/Fotolia
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BAD GOISERN. Die BezirksRundschau konfrontierte den Goiserer Pensionisten mit Fragen zu der Veröffentlichung von Daten aus dem sogenannten "Goiserer Kinderpornoprozess" (aus Opferschutzgründen wurden im Interview alle Namen anonymisiert, Anm. der Red.). Die Story dazu lesen Sie hier.

Was ist Ihr Beweggrund, diese Daten online zu stellen?
Bei der Verhandlung damals haben ich und mein Anwalt beantragt, dass die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Da hat der Richter gesagt: Nein, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, da dies eine öffentliche Verhandlung ist. Und da die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, habe ich alles, was in der öffentlichen Verhandlung war, ins Internet gestellt. Und: Sie wissen ja, dass wir hauptsächlich wegen des § 209 StGB (gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren, Anm.) verurteilt wurden. Der §209 war ein rechtswidriger Paragraph.

Laut Urteil wurden Sie aber auch wegen eines anderen Paragraphen verurteilt. (§207 StGB – Sexueller Missbrauch von Unmündigen, Anm.)
Ja, aber wenn Sie die Akten gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass Herr X, der damals acht Jahre alt war, ausgesagt hat, dass die ganzen Aussagen, die die Herrn Y gemacht haben, nicht stimmen. Der Richter hat Beweise hergenommen, die ihm in den Kram gepasst haben – und was ihm nicht in den Kram gepasst hat, das wurde nicht genommen.

Also, wurden Sie zu Unrecht verurteilt?
Ja, eindeutig. Nicht nur ich, sondern alle anderen auch. Der Herr A. hat mir das Auto geborgt, das war alles, was er getan hat. Weil er mir das Auto geborgt hat, wurde er als Kinderschänder verhaftet. Der hat nicht einmal einen Buben nackt gesehen, geschweige denn sonst irgendwas.

Aber, die Fotos, die Sie online gestellt haben, zeigen schon eine gewisse Tendenz auf...
Welche Fotos habe ich online gestellt? Es heißt der "größte österreichische Kinderpornoskandal". Bei dem gesamten Skandal hat es nicht einen einzigen Kinderporno gegeben. Wo sehen Sie bei den Fotos einen Kinderporno?

Sie haben Nacktfotos von offensichtlich minderjährigen Kindern online gestellt.
Wenn Sie irgendwo eine Homepage haben, auf der etwas Verbotenens drauf ist, dann würde ich sagen, zeigen Sie das an, um zu ermitteln, wer das online gestellt hat. Auf meinen Homepages ist auf jeden Fall nichts drinnen. Die Bilder, die drinnen sind, sind erlaubt.

Aus welchem Grund stellen Sie da Personen mit Adressen und Fotos öffentlich bloß?
Der Richter hat gesagt, die Öffentlichkeit hat ein Recht, das zu erfahren. Das bringt es mir. Und wenn es der Richter sagt, dann muss es stimmen. Da brauche ich nicht darüber nachdenken. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf. Sie veröffentlichen ja auch, was Sie wollen, weil die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat. Das selbe Recht habe ich auch, dass ich der Öffentlichkeit etwas zukommen lasse.
Und wegen des §209 (StGB, gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren; wurde vom VfGH aufgehoben, Anm.) werden wir auch noch entschädigt....

Sie, oder ihr Anwalt, werden dann, wenn das so ist, auf Entschädigung klagen?
Alle, die wegen des Paragrafen §209 verurteilt wurden – tausende in ganz Österreich – werden dann.... sie brauchen eh kein Gesetz einführen, wenn das dann niemand klagen kann. Das müssen sie dann eh automatisch tun, sie haben mich ja auch automatisch eingesperrt. Wenn nicht, helfen wir ein wenig nach.
Ich schaue, dass ich das bekomme, was mir zusteht. Dem Staat schenke ich nichts, der hat mich genug geschädigt. Wir werden rechtliche Schritte einleiten, wenn der Staat von sich aus nicht tätig wird

Verstehen Sie, dass die Personen ein Problem haben, wenn deren Wohnadressen, Telefonnummern und Fotos veröffentlichen?
Glauben Sie nicht, dass ich auch ein Problem habe, mit dem Ganzen? Aber ist das irgendwem nicht auch egal? Also ist es mir bei anderen auch wurscht. Das sind deren Probleme, nicht meine. Ich habe nicht vor Gericht ausgesagt, ich habe vor Gericht niemanden verleumdet. Diesen Leuten muss klar sein, wenn man vor Gericht verleumdet, dass das dann auch in die Öffentlichkeit kommen kann. Damit muss man leben.

Was bringt Ihnen das, wenn diese Daten online sind?
Ich bin jetzt 70. Ich hoffe, dass die Daten in 20 Jahren auch noch drinnen sind. Weil, wenn es erlaubt ist, dann brauch ich nichts diskutieren.
Und, wie gesagt, was §209 betrifft: Da haben wir schon damals gewusst, dass das erlaubt wird. Nur wurde es um vier Jahre später erlaubt, als mir damals mein Anwalt erzählt hat. Das war mein Pech. Aber sonst hätte ich mich nicht mit einem 15-Jährigen eingelassen.

Aber es gibt für Sie jetzt kein Szenario, bei dem Sie sagen: Das mache ich nicht mehr und ich will selber meine Ruhe haben.
Nein, im Gegenteil, mir macht das Spaß.

Wenn Sie da weiter Personen „outen“ im Internet, mit Emailadressen, Telefonnummern, Fotos – glauben Sie nicht, dass man damit unweigerlich ein Problem hat?
Probleme sind da, damit man sie hat. Das sind deren Probleme. Probleme sind da, damit man sie hat und dass man damit fertig wird. Die sollen mal hergehen und sagen, wie es zu deren Aussagen gekommen ist. Als sie geschlagen wurden am Posten, damit sie aussagen. Als ihnen mit dem Heim gedroht wurde, damit sie aussagen, und, und, und.
Nicht, wie die Medien das verbinden: Wir sind Kinderschänder, und die armen Buben. So war das nicht, wie die Medien das bringen! Und, das sieht man auf dieser Homepage.

Das wäre ja dann quasi eine Verschwörung. Glauben Sie, dass man eine solche Verschwörung orchestrieren könnte?
Es geht eh nicht um mich alleine. Auf der Homepage steht nur das, was mich betrifft. Weil, meine angenommenen Mittäter, die lassen sich das alles gefallen. Das ist deren Kaffee. Das sollen die selbst klären.

Können Sie sich vorstellen, dass man geneigt ist, das zu glauben? Weil, warum sollten so viele Kinder und Jugendliche ...
Warum sind Sie als Journalist geneigt, das zu glauben... was Blöderes, wie das österreichische Volk, gibt es eh nicht. Die glauben eh alles. Die glauben auch noch an den Kaiser, speziell in Ischl. Die glauben an viel – aber die Realität ist: Wenn jemand liest, was da drinnen steht, braucht er nicht glauben, sondern wird wissen.

Die Gutachterin, die damals befragt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Kinder...
Wie Sie zu Ihrem Schluss kam, wurde Ihr ja vom Richter vorgegeben. Es wurde Ihr vorgegeben, was Sie zu sagen hat. Da brauchen Sie eh nur schauen, was die Gutachter alles rausbringen. Wenn ich heute das Geld hätte, widerlege ich mit einem Gutachten die anderen Gutachten.

Sie glauben, alle, die ausgesagt haben, haben sich gegen Sie und die Mitangeklagten verschworen?
Ob die sich verschworen haben, oder nicht, das ist mir wurscht. Die haben das ausgesagt, deren Dummheit wurde damals von der Exekutive ausgenützt. Warum habe ich fünf Jahre bekommen? – und der Herr C. hat gestanden, dass er die Buben vernascht hat, und hat einen Freispruch bekommen. Warum hat mein Anwalt 2,5 Jahre bekommen, mit derselben Aussage wie bei mir. Ich habe fünf Jahre bekommen. Ich habe Ihnen angedroht damals, dass sie ihre Aussage ein Leben lang nicht vergessen werden. Das wurde als gefährliche Drohung ausgelegt, und ich habe noch ein halbes Jahr dazu bekommen.
Dann, wegen der Homepage damals, da bin ich freigesprochen worden. Da hatte ich zwei Bilder auf der Homepage, die ich vom Gericht zurückbekommen habe, weil das damals noch nicht verboten war. Diese zwei Bilder habe ich reingestellt. Wegen dieser zwei Fotos, habe ich neun Monate unbedingt bekommen und bin keine Stunde früher entlassen worden. Und, das sind alles Zufälle bei Ihnen, oder wie?

Sie haben vorher gesagt, dass es andere gibt, die mit Minderjährigen Geschlechtsverkehr hatten und nicht verurteilt wurden. Es gab also andere, die angeklagt waren, die aus Ihrer Sicht schuldig waren und aber nicht verurteilt wurden?
Da brauchen Sie nur beim Herrn O. schauen. Er hat gestanden. Er hat gestanden, dass er es mit A.B. getrieben hat. Das hat er zugegeben.

Sie sagen, es gibt Angeklagte, die sich schuldig gemacht haben und freigesprochen wurden. Sie selbst haben sich aber nicht schuldig gemacht und wurden verurteilt?
Schuldig gemacht, wo schuldig gemacht? Also beim §207 (sexueller Missbrauch von Unmündigen, Anm.) hat es generell nichts gegeben. Es ist niemand nach §207 missbraucht worden. Das war eine reine Aktion der Polizei. Ganz schlicht und einfach.
Die Verurteilung war auf §209. Das war nach einem gesetzeswidrigen Paragrafen. Ich bin falsch informiert worden, von meinem eigenen Anwalt. Er hat gesagt: Wir brauchen uns nichts scheißen, alles was unter 18 Jahre ist, oder ab 14 Jahren aufwärts, das ist wurscht. Es war mein Fehler, dass ich damals geglaubt habe, dass der Paragraf gestrichen wird, sonst hätte ich einen 15-Jährigen gar nicht angegriffen.

Sie schreiben auch online, dass man zur Selbsthilfe greifen muss. Was darf man sich darunter vorstellen?
Wo steht das?

Ich zitiere: „Es bleibt einem in Österreich nichts anderes übrig, als im Falle eines Falles zur Selbsthilfe zu greifen. Bedankt euch dann bei euren Freunden in der Exekutive und der Justiz“
Das ist nicht von mir. Eindeutig nicht. Alles was eine Drohung wäre, schreibe ich schon mal nicht. Außerdem ist mir drohen zu primitiv. Ich handle, ich drohe nicht.

Also: Sie werden weiter auf Homepages im Internet diese Daten veröffentlichen?
Das kann man so sicher annehmen, ja.

Wenn es einen Prozess geben sollte, werden Sie auch in Zukunft weiter Daten online stellen?
Alles, was ich in Zukunft an öffentlichen Prozessen habe, da werde ich mich rein ans Gesetz halten: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren.

Sie planen, wie Sie schon online geschrieben haben, eine neue Homepage?
Wie kommen Sie darauf? Das ist eh die, die jetzt drinnen ist. Ich habe gesagt, es kommt noch wesentlich mehr.

Was darf man sich darunter vorstellen?
Da können Sie sich vorstellen, was Sie wollen. Aber ich sage meine Pläne nicht vorher, bevor ich diese ausführe. Geplant haben wir – nicht ich alleine. Ich bin ja kein Einzeltäter, wir sind ja mehr. Und da haben wir noch mehr in Planung. Aber nichts Gesetzwidriges, soviel sei festgehalten. Ich plane nichts Gesetzeswidriges. Das kann ich tun, wenn ich Krebs habe, oder unheilbar krank bin. Dann kann ich anders denken, aber solange ich gesund bin und alle Sinne beieinander habe, solange plane ich nichts Gesetzeswidriges.

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