Goiserer Kinderpornoskandal: Täter will Entschädigung – Opfer-Daten wieder im Internet

Die Opfer des sogenannten "Goiserer Kinderpornoskandals" werden zum wiederholten Mal im Internet bloßgestellt. | Foto: Symbolfoto: Oleg Mitiukhin/Fotolia
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  • Die Opfer des sogenannten "Goiserer Kinderpornoskandals" werden zum wiederholten Mal im Internet bloßgestellt.
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BAD GOISERN (tk). Nacktfotos von Minderjährigen, Klarnamen, Zeugenaussagen, Einvernahmeprotokolle, Mitschriften der Gerichtsverhandlung, Telefonnummern und Adressen von Opfern und Polizeibeamten sowie eine detaillierte Beschreibung ihrer Wohnorte – inklusive Fotos: Seit etwa fünf Monaten sind die Daten der Opfer des „Goiserer Kinderpornoskandals“, der in den 1990er Jahren Österreich erschütterte, online abrufbar.

Ein Goiserer Pensionist, der damals zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, veröffentlichte diese wieder im Internet. Kurz nach seiner Verurteilung im Jahr 1997 schwor er, dass seine Opfer ihre Aussagen „ein Leben lang nicht vergessen würden“. Eine Ankündigung, die er wahr machte.
Erst im April 2012 gab es bei ihm eine Hausdurchsuchung. Dabei wurden Computer, Laptop, USB-Sticks und Fotos von minderjährigen, nackten Kindern sichergestellt. Eine Anklage gibt es bis heute aber nicht.

Goiserer Pensionist bestätigt onlinestellen der Daten
Der Pensionist bestätigt im Gespräch mit der BezirksRundschau, diese Daten wieder online gestellt zu haben. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf“, so der Goiserer. Bis heute sieht er sich als zu Unrecht verurteilt: Prozesszeugen hätten ihn verleumdet und die Polizei Geständnisse erzwungen: „Das war eine reine Aktion der Polizei. Die sollen mal hergehen und sagen, wie es zu deren Aussagen gekommen ist. Als die Kinder geschlagen wurden am Posten, damit sie aussagen. Als ihnen mit dem Heim gedroht wurde, damit sie aussagen“, so der Pensionist. Bei der Polizei weist man diese Anschuldigungen „aufs Schärfste zurück“.

Neben Fotos von nackten Kindern, Adressen und Telefonnummern finden sich online auch subtile Drohungen. „Es bleibt einem nichts anderes übrig, als im Falle eines Falles zur Selbsthilfe zu greifen“, heißt es dort etwa. Auf Nachfrage bestreitet er jedoch, diesen Passus geschrieben zu haben: „Alles, was eine Drohung wäre, schreibe ich nicht“, so der Goiserer.

Jurist:„Rechtlich viele Facetten“
„Grundsätzlich hat dieser Sachverhalt viele Facetten. Es könnten hier Ehrverletzungen ins Spiel kommen, wenn jemand durch solche Fotos identifizierbar wird. Ebenso wäre an gefährliche Drohung, in bestimmten Fällen auch an beharrliche Verfolgung („Stalking“) zu denken“, sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Auch einen Verstoß gegen §301 StGB (verbotene Veröffentlichung) schließt der Jurist nicht aus.

Wegen §209-Verurteilung: Klage auf Entschädigung
Szenenwechsel: Anfang November 2013 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Republik Österreich. Grund dafür: Der sogenannte „Homosexuellen-Paragraf“, der 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.
§209 des Strafgesetzbuches bestrafte den gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt von Volljährigen mit unter 18-Jährigen. Auf Antrag der Grünen wird derzeit ein Entschädigungsgesetz für die wegen des §209 verurteilten Personen im Parlament behandelt. Sollte dieses verabschiedet werden, könnten Verurteilte bis 15.000 Euro Wiedergutmachung pro Fall und 200 Euro pro Hafttag beantragen. Auch das Justizministerium berät derzeit, ob §209-Verurteilten Entschädigung zusteht. „Wir prüfen alle möglichen Maßnahmen“, heißt es auf Anfrage.

„Dann helfen wir nach“
Gegenüber der BezirksRundschau kündigte der Pensionist, der im „Goiserer Kinderpornoprozess“ auch aufgrund dieses Paragrafen verurteilt wurde, sich am Rechtsweg um eine solche Entschädigung zu bemühen.
„Ich schaue, dass ich das bekomme, was mir zusteht. Dem Staat schenke ich nichts, der hat mich genug geschädigt. Wir werden rechtliche Schritte einleiten, wenn der Staat von sich aus nicht tätig wird“, so der Goiserer.

Anbei ein Interview mit dem Pensionisten, der im Rahmen des "Goiserer Kinderpornoskandals" zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde:

„Nein, das macht mir Spaß“

Aus welchem Grund stellen Sie Personen mit Adressen und Fotos öffentlich bloß?
Der Richter hat gesagt, die Öffentlichkeit hat ein Recht, das zu erfahren. Das bringt es mir. Und wenn es der Richter sagt, dann muss es stimmen. Da brauche ich nicht darüber nachdenken. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf. Und wegen des §209 (Homosexuellen-Paragraf, Anm.) werden wir, angeblich, auch noch entschädigt ...

Sie, oder ihr Anwalt, werden dann, wenn das so ist, auf Entschädigung klagen?
Sie brauchen eh kein Gesetz einführen, wenn das dann niemand klagen kann. Das müssen sie dann eh automatisch tun, sie haben mich ja auch automatisch eingesperrt. Und wenn nicht, helfen wir ein wenig nach.

Verstehen Sie, dass die Personen ein Problem haben, wenn deren Wohnadressen, Telefonnummern und Fotos online sind?
Glauben Sie nicht, dass ich auch ein Problem habe, mit dem Ganzen? Aber ist das irgendwem nicht auch egal? Also ist es mir bei anderen auch wurscht. Das sind deren Probleme, nicht meine. Ich habe nicht vor Gericht ausgesagt, ich habe vor Gericht niemanden verleumdet. Diesen Leuten muss klar sein, wenn man vor Gericht verleumdet, dass das dann auch in die Öffentlichkeit kommen kann. Damit muss man leben.

Aber es gibt für Sie jetzt kein Szenario, bei dem Sie sagen: Das mache ich nicht mehr und ich will selber meine Ruhe haben?

Nein, im Gegenteil, mir macht das Spaß.

Also, Sie werden weiter auf Homepages im Internet diese Daten veröffentlichen?
Das kann man so sicher annehmen, ja.

Das gesamte Interview finden Sie hier.

Die Opfer des sogenannten "Goiserer Kinderpornoskandals" werden zum wiederholten Mal im Internet bloßgestellt. | Foto: Symbolfoto: Oleg Mitiukhin/Fotolia
Seit etwa fünf Monaten sind die Akten aus dem Kinderpornoprozess wieder im Internet abrufbar. | Foto: Diana Valujeva/Fotolia (Montage:BRS)
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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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