Vor Gericht: Teilerfolg für Ex-Hallenbadpächter

Foto: BRS/Streif

RIED. Im Rechtsstreit zwischen den ehemaligen Hallenbadpächtern und der Stadtgemeinde Ried konnten die Pächter ein Teilerfolg erzielen. Sie haben einen Verdienstentgang von rund 270.000 Euro eingeklagt. Nachdem das Rieder Bezirksgericht das Pachtverhältnis mit dem Wegfall des Pachtobjektes für erloschen erklärte, gingen die Kläger in Berufung – erfolgreich. Das Landesgericht hob die Entscheidung auf. Grund: Die Pächter hätten ihre Ansprüche vorrangig auf eine vertraglich von der Stadtgemeinde im Pachtvertrag übernommene Wiederherstellungspflicht gestützt. Es müsse daher erst geklärt werden, ob eine solche besteht und damit der Pachtvertrag weiterhin bestehe. "Besteht kein aufrechtes Pachtverhältnis, hat das Bezirksgericht zu klären, ob die Stadtgemeinde den Abbruch des Hallenbades schuldhaft herbeigeführt hat. Dann hätten die Pächter Anspruch auf Schadenersatz", erklärt Walter Koller, Leiter der Medienstelle des Landesgerichtes Ried. Nachsatz: "So oder so steht dem Bezirksgericht Ried ein aufwendiges Verfahren mit einem derzeit nicht absehbaren Ausgang bevor."

Hallenbad-Neubau: Teilfinanzierung durch Land OÖ gesichert

Unterdessen präsentierten Vertreter der Rieder Stadtgemeinde sowie der ISG bei einer Pressekonferenz am Montag, 23. November, den aktuellen Stand in Sachen Neubau des Rieder Hallenbades. Mehr dazu hier: Rieder Hallenbad: Ausschreibung gestartet

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