Jeder Cent und Euro zählt - Lehrlingen stehen einige Förderungen zu. Das wissen viele nicht und lassen viel Geld liegen.
NÖ (dz). Wenn Lehrlinge mehr als zwei Kilometer von ihrer Lehrstätte entfernt wohnen, können sie bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen Freifahrtausweis bzw. bei Fahrt mit eigenem Kraftfahrzeug (Moped) eine Fahrtenbeihilfe beantragen. Das Antragsformular: 'Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge' finden sie auf www.help.gv.at zum Download. Genau erkundigen Das Geld liegt für die Lehrlinge zwar nicht auf der Straße, viele verabsäumen es aber doch, sich die eine oder andere Förderung abzuholen, die...