Ab 1.1.2016 gilt Barrierefreiheit
Ab 1. Jänner 2016 müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein. Eine Nutzung ohne Einschränkung oder Benachteiligung – so kann Barrierefreiheit definiert werden. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist tritt mit 1.1.2016 das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Kraft. Waren, Dienstleistungen und Informationen müssen dann für jeden barrierefrei erreichbar sein. Das gilt etwa auch für Menschen, die einen Kinderwagen schieben oder jemanden, der auf einen...