§26-Kurse gem. Kärntner Fischereigesetz
Die Kärntner Fischereivereinigung hält wieder §26-Kurse gem. Kärntner Fischerei Gesetz ab. Diese Unterweisung ist gesetzlich für die Erlangung der behördlichen Fischerkarte vorgeschrieben. Nach Absolvierung des Kurses erhält jeder teilnehmende Petrijünger eine Bestätigung, die ihn berechtigt, im Bundesland Kärnten die Jahresfischerkarte zu kaufen. Nur mit dieser behördlichen Jahresfischerkarte ist dann der Erwerb des Jahresfischereierlaubnisscheines im jeweiligen Fischereirevier möglich und der...