§26-Kurse gem. Kärntner Fischereigesetz
Die Kärntner Fischereivereinigung hält wieder §26-Kurse
gem. Kärntner Fischerei Gesetz ab.
Diese Unterweisung ist gesetzlich für die Erlangung der behördlichen Fischerkarte vorgeschrieben.
Nach Absolvierung des Kurses erhält jeder teilnehmende Petrijünger eine Bestätigung, die ihn berechtigt, im Bundesland Kärnten die Jahresfischerkarte zu kaufen.
Nur mit dieser behördlichen Jahresfischerkarte ist dann der Erwerb des Jahresfischereierlaubnisscheines im jeweiligen Fischereirevier möglich und der Ausübung des Angelsports steht nichts mehr im Wege.
Die Termine für 2012 sind:
Sonntag, 25.03.2012
Samstag, 21.04.2012
Samstag, 12.05.2012
Dauer jeweils von 8.00 - 17.00 Uhr
Der Kursort ist das Schloss Krastowitz bei Klagenfurt.
Die Teilnahmegebühr von € 30,-- ist vor Ort zu entrichten!
ANMELDUNGEN und Informationen bzw. die Anreiseroute sind auf der Homepage der Kärntner Fischereivereinigung genau ersichtlich
www.kaerntner-fischerei.at
Anmeldung unter:
http://www.kaerntner-fischerei.at/index.php?id=3&ida=74&Typ=b&Kursnummer=2&Bezeichnung=$26-Kurse%20gem.%20KF-G%20%28Jahresfischerkartenbewerber%29&Termin=Samstag,%2021.01.2012&Ort=Bildungshaus%20Schloss%20Krastowitz%20&Zeit=8.00-17.00%20Uhr
Auskünfte geben auch gerne die Mitglieder der Kärntner Fischervereine
Sämtliche Fischervereine mit den Kontaktadressen findest du ebenfalls auf der homepage.
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