Rechtsberatung
Sterbehilfe im Auge des Gesetzes
Seit nunmehr einem Jahr ist in Österreich das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen, straffreie und legale Sterbehilfe. NÖ. Grund für die Erlassung dieses Gesetzes war die teilweise Aufhebung des § 78 des Strafgesetzbuches: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ In der aktuellen Fassung lautet dieser Satz nunmehr: ...