Höchstes Rechtsgut Freiheit!
ÖVP-FPÖ-Präventivhaft verstößt gegen die Menschenrechte!
"Jedermann hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit" - So steht es im Kernsatz des Artikels 5 der Menschenrechtskonvention. Und es ist unumstritten, dass die Freiheit der Person einerseits als konstitutives Element des Rechtsstaates gilt, andererseits auch in engem Zusammenhang mit der Würde des Menschen steht. Der Freiheitsentzug gehört daher zu den schärfsten Maßnahmen, die einem Rechtsstaat zur Verfügung stehen. Eingeschränkt wird er verfassungsrechtlich durch die Menschenrechtskonvention...