Gipfelgespräch zur Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes für Krankenanstalten
Die im heurigen November verlautbarte Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitsgesetzes (KA-AZG) des Bundes soll ab 1. Jänner 2015 die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit für ÄrztInnen schrittweise herabsetzen. Auf diese Weise ist bis Mitte 2021 eine EU-konforme Höchstarbeitsarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden möglich. Um zu diesem in den letzten Wochen vieldiskutierten Thema ein klares Signal in Richtung „weniger Emotion, dafür Information und Kooperation“ zu setzen, lud...