Gipfelgespräch zur Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes für Krankenanstalten

- LR Tilg lud zum Runden Tisch ins Landhaus.
- Foto: Land Tirol/Schwarz
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Die im heurigen November verlautbarte Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitsgesetzes (KA-AZG) des Bundes soll ab 1. Jänner 2015 die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit für ÄrztInnen schrittweise herabsetzen. Auf diese Weise ist bis Mitte 2021 eine EU-konforme Höchstarbeitsarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden möglich. Um zu diesem in den letzten Wochen vieldiskutierten Thema ein klares Signal in Richtung „weniger Emotion, dafür Information und Kooperation“ zu setzen, lud Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg am gestrigen Montag die VertreterInnen der Tiroler Ärzteschaft und Krankenhausträger ins Landhaus zum Runden Tisch ein.
„Ein so komplexes Thema, wofür der Bundesgesetzgeber eine Übergangsfrist von sechseinhalb Jahren eingeräumt hat, kann nicht innerhalb weniger Tage oder Wochen erledigt werden. Seriöse Detailgespräche mit den Systempartnern werden daher ab Jänner 2015 folgen, ein erster Zwischenbericht liegt bis Juni 2015 vor“, so Tilg: „Wir nehmen die Sorgen der Ärzteschaft sehr ernst. Es ist unser gemeinsamer Wille, alle Maßnahmen zu setzen, um die bisherigen ausgezeichneten ärztlichen Versorgungsstandards aufrecht zu erhalten.“
Um die konkreten Auswirkungen des KA-AZG zu erfassen, werden sich im kommenden Jahr Arbeitsgruppen mit den folgenden Themen beschäftigen:
- Transparenter Vergleich der Gehaltsschemata innerhalb der vielfältigen Tiroler Spitalslandschaft
- Einbezug der angrenzenden Länder in die vergleichende Betrachtung von Gehaltsschemata
- Übergreifende Betrachtung von Lösungsansätzen zur Neuregelung KA-AZG in anderen Bundesländern
- Zwischenbericht und Vorschlag für eine weitere Vorgangsweise an LR Tilg unter besonderer Berücksichtigung von Lebensplanungsfragen, Problemlagen im Mittelbau der Ärzteschaft, Karrierepfaden und sonstigen aufgeworfenen Fragen durch KA-AZG bis Ende Juni 2015 an den Runden Tisch
- Breite Information über mögliche Auswirkungen des KA-AZG über die Krankenanstaltenträger an die Ärzteschaft
Außerdem wurde gemeinsam appelliert, die „Opt-out“-Regelung durch Abschluss von Betriebsvereinbarungen grundsätzlich zu öffnen und damit den ÄrztInnen die Einzelentscheidung für eine Übergangsregelung zu ermöglichen: Ab 1. Jänner 2015 können MedizinerInnen nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die ÄrztInnen zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab 2015 bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden.
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