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Kritik an der seit Februar möglichen gerichtlich verorteten gemeinsamen Obsorge haben besonders Frauenorganisationen geäußert. | Foto: RMA
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Obsorge neu: Nach wie vor kein Ansturm auf Gerichte

NÖ. 1.420 Obsorgeanträge wurden bis Sommeranfang an NÖ Gerichte herangetragen. Das sind um 101 mehr als 2012, also kaum eine Veränderung seit In-Kraft-Treten des Familienrechtpakets im Februar. Diesem zufolge können auch ledige Väter eine gemeinsame oder alleinige Obsorge – gegen den Willen der Mutter – beantragen. Ebenso neu ist, dass in strittigen Fällen eine gemeinsame Obsorge übertragen werden kann und Unverheiratete ein gemeinsames Sorgerecht am Standesamt vereinbaren können.

  • Amstetten
  • Cornelia Grobner

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